Zur Datenschutz-Grundverordnung: So werden Sie der Auskunftspflicht gerecht
18.04.2018
IT, NewMedia & Software
Die Zeit rennt, denn bereits am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit 99 Paragrafen und 173 Erwägungsgründen in Kraft. Die Neuerungen haben eine Auswirkung auf nahezu alle Unternehmen in Europa und sorgen für massive Veränderungen. Künftig müssen Unternehmen Lösungen finden und einführen, um den erhöhten Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. Andernfalls drohen hohe Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes - je nach dem was höher ist.
Die Neuerungen der DSGVO stellen viele Firmen vor große Hürden. Beispielsweise müssen Unternehmen (neben weiteren Punkten) künftig in der Lage sein, Personen vollumfänglich Auskunft zu geben über die Art, den Zweck und den Umfang der von dieser Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Personen haben zudem das Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Speicherung der Daten oder auf Löschung dieser (Recht auf Vergessenwerden).
Verschiedene Datentöpfe erschweren die vollumfängliche Suche nach Identitäten
Um den Anforderungen der neuen DSGVO gerecht zu werden und hohe Strafen zu vermeiden ist neben weiteren internen Anpassungen eine zentrale Einsicht in sämtliche Datenbestände notwendig. In Unternehmen sind personenbezogene Daten oftmals an verschiedenen oder auch an mehreren Orten (Dubletten) abgelegt. Das erschwert die vollumfängliche Suche nach den Daten: Nicht alle Abteilungen haben Einblick in jeden Datentopf und Fehlschreibweisen oder Feldvertauschungen erschweren die Suche.
Systemübergreifende Such- und Abgleichtechnologie
Hierbei hilft eine Technologie, die in der Lage ist auch systemübergreifend nach Identitäten zu suchen und abzugleichen. Eine solche Lösung bietet matchmaker, die fehlertolerante und mehrfach ausgezeichnete Such- und Abgleichplattform der exorbyte GmbH. Im Bereich der Identity Resolution ermöglicht matchmaker bei der Suche oder dem Abgleich von Daten jeden durch Fehler und Variationen auch noch so versteckten Eintrag zu einer Person in den Datenbeständen zu finden. Auch mehrere unterschiedliche Datentöpfe werden systemübergreifend durch die matchmaker-Technologie in wenigen Millisekunden zentral an einem Ort ausgespielt. matchmaker findet jeden Eintrag - trotz Fehlschreibweisen, unterschiedlichen Formaten oder Fehlern in der Feldzuordnung. So kann schnell und sicher auch auf große Auskunfts-Anfrage-Mengen bezüglich der DSGVO reagiert und gehandelt werden.
Vertrauen ins Finden und Nicht-Finden von Identitäten
Neben dem Finden ist auch das Nicht-Finden von Identitäten von zentraler Bedeutung im Rahmen der gestiegenen Anforderungen durch die neue DSGVO - insbesondere in Bezug auf das Recht des Vergessenwerdens. Wenn man sichergehen möchte, dass ein Eintrag auch wirklich aus allen Datentöpfen entfernt wurde, braucht es eine Technologie, die zuverlässig alle Datenbestände durchsucht und abgleicht und so eine verlässliche Aussage bieten kann, ob es zu einer bestimmten Person noch Daten gibt oder nicht.
Auch hier kann eine Technologie wie matchmaker optimal unterstützen. (http://www.exorbyte.de/matchmaker)matchmaker verarbeitet Suchanfragen unscharf und umfassend. Es erfolgen keine frühzeitigen Einschränkungen, die beispielsweise bei Fehlschreibweisen nicht mehr zum Ergebnis führen - obwohl es in den Daten enthalten ist. Dank der unscharfen Suche kann sowohl auf das Finden als auch auf das Nicht-Finden von Identitäten vertraut werden: Findet matchmaker keinen Treffer kann davon ausgegangen werden, dass ein relevanter Eintrag in den Datentöpfen auch nicht existiert. So kann die Löschpflicht ganz einfach überprüft und sichergestellt werden, dass alle passenden Einträge auch wirklich aus allen Datenbeständen entfernt wurden.
Mehr unter http://www.exorbyte.de (http://www.exorbyte.de)
Weitere Vorkehrungen müssen getroffen werden
Neben einer unterstützenden Technologie zum Suchen und Abgleichen von Identitäten müssen Unternehmen noch weitere Vorkehrungen treffen und umsetzen, um allen Neuerungen im Rahmen der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung gerecht zu werden.
Datenschutz-Grundverordnung Such- und Abgleichtechnologie DSGVO Auskunftspflicht matchmaker Personensuche
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