Pressemitteilung von Tanja Ebbing

Digital-Zuschuss für Hardware, Software, Shops und Websites


IT, NewMedia & Software

Das öffentliche Förderprogramm "Digital-Zuschuss" der WIBank bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in Hessen die Möglichkeit an, Zuschüsse für die Anschaffung von IT-Hard- und Software zur Digitalisierung ihrer Produktion, ihrer Dienstleistungen bzw. ihrer Betriebsprozesse in Anspruch zu nehmen. Förderungswürdig sind außerdem die Implementierung einer IT-Sicherheitslösung sowie die damit verbundenen Services, wie Migration und Schulung.

Worauf ist zu achten, um die Förderungen zu erhalten?

Die Realisierung des oder der IT-Projekte darf nur von externen Dienstleistern durchgeführt werden. Interne Schulungsmaßnahmen können nicht als Kostenposition angesetzt werden bzw. sind nicht förderbar.

Beantragt werden können Zuschüsse bis zu 50% bis zu max. 10.000 Euro. Erst ab 4.000 Euro kann die Förderung für Sachausgaben in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Handelt es sich um ein Unternehmen mit einem Betriebssitz in Thüringen und weiteren Betriebsstätten in Bayern und Hessen, kann auch ein Förderantrag gestellt werden. Denn eine Betriebsstätte in Hessen ist eine Voraussetzung, den Digital-Zuschuss zu beantragen.

Was wird in der Praxis gefördert?

Um zu prüfen, ob das Förderprogramm für Unternehmen für die Umsetzung der Digitalisierung genutzt werden kann, ist das jeweilige Ziel bzw. die Strategie, die hinter einem Solchen öffentlichen Förderprogramm steht, ausschlaggebend. Mit den öffentlichen Zuschüssen sollen die Unternehmen motiviert werden, die Digitalisierung in ihrem Betrieb anzupacken und umzusetzen.

Investitionen, die für den einen Betrieb bereits Standard sind, bedeuten für ein anderes Unternehmen einen großen Schritt in die Digitalisierung und im Ergebnis eine Steigerung des Digitalisierungsgrades. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat hier gute Arbeit geleistet und einige Praxisbeispiele mit dem veröffentlichten Merkblatt vom 05.04.2018 aufgezeigt.

1. Praxisbeispiel, bei der eine Förderung zu erwarten ist

Ein Großhändler nimmt die Kommissionierung der Ware bisher mit einer manuellen Datenerfassung vor. Um künftig Erfassungsfehler zu vermeiden und die Prozesse effizienter zu gestalten, beabsichtigt er Etikettenscanner zu kaufen. Es wird auch erforderlich sein, ein neues Warenwirtschaftssystem zu implementieren. Die Aufgabe übernimmt ein externes IT-Unternehmens, welches neben der Installation die Mitarbeiter einweist und die Anwender schult.

In dem Praxisfall kann dem Großhändler unterstellt werden, dass durch die Umstellung auf effiziente Prozesse der Digitalisierungsgrad steigen wird. Somit kann ein Antrag auf den Digital-Zuschuss gestellt werden.

2. Praxisbeispiel, bei der keine Förderung zu erwarten ist

Ein Unternehmen stellt neue Mitarbeiter ein, die in das vorhandene Netzwerk eingebunden werden sollen. Software und Server sind bereits vorhanden. Investiert wird in mehrere Drucker und PCs mit den üblichen Office Programmen. Mittels Updates sollen die vorhanden PCs auf den neuesten Stand gebracht werden.

Diese Kosten und Anschaffungen sind nicht förderbar, da es offensichtlich ist, dass eine Steigerung des Digitalisierungsgrades nicht vorliegt.

Ein Tipp für Online-Shops, Websites und Online-Marketing

Shop-Software, Software für Online-Marketing, Website-Gestaltung oder Suchmaschinenoptimierung sind förderfähig, wenn diese Teil eines digitalisierten Vertriebsprozesses bzw. eines individualisierten Online-Marketingkonzeptes sind.

Antrag auf Förderung des Digital-Zuschuss stellen

Die Anträge sind überschaubar und können ab sofort bei der WIBank gestellt werden. Wichtig ist es, bei der Ausarbeitung nachvollziehbar darzustellen, dass aufgrund des Vorhabens der Digitalisierungsgrad des Unternehmens gesteigert wird.

Empfehlung: Check des Digitalisierungsgrades

Geschäftsführer können den Digitalisierungsgrad ihres Unternehmens messen, indem das kostenfreie Tool DigiGrad genutzt wird. Das Tool liefert eine aussagekräftige Auswertung und erste Handlungsempfehlungen.

Beartung in Anspruch nehmen

Interessierte Unternehmen können das Know-how von Tanja Ebbing in Sachen Fördermittel (https://www.ebbing-beratung.de) jederzeit in Anspruch nehmen. Sie die Geschäftsführung bzw. Projektleiter bei der Prüfung der Förderfähigkeit von IT-Projekten und stellt Interessenten weitere öffentliche Förderprogramme vor. Außerdem hilft sie bei der Ausarbeitung des Förderantrages bis hin zum Abruf der Mittel.

Viele nützliche Informationen sind auf der Website von Tanja Ebbing unter https://www.ebbing-beratung.de veröffentlicht.
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https://www.ebbing-beratung.de/
Ebbing Unternehmensberatung
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