DSGVO-Verstöße bei beruflicher Smartphone-Nutzung an der Tagesordnung
16.10.2019
IT, NewMedia & Software
Eine everphone-Umfrage offenbart: 43 Prozent nutzen ihr privates Smartphone auch im Job. Und das obwohl laut Bitkom bereits jeder fünfte Arbeitnehmer ein Geschäftshandy hat und Unternehmen heute überwiegend mobile Endgeräte zur Verfügung stellen. Andererseits werden Firmenhandys nicht nur geschäftlich genutzt. So dürfen laut Umfrage 86 Prozent der Diensthandys auch privat genutzt werden. Die Vermengung privater und geschäftlicher Nutzung von Mobile Devices verstößt jedoch oft gegen die DSGVO. Die mögliche Folge: Empfindliche Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Umsatzes bzw. 20 Millionen Euro. Experten warnen zudem, die Mischnutzung sei ein Einfallstor für Industriespionage und könne Datenlecks im Hinblick auf sensible Unternehmensdaten verursachen.
Mischnutzung: Problem WhatsApp
Aktuelles und prominentes Problem im Hinblick auf private und geschäftliche Mischnutzung von Smartphones ist der weit verbreitete Messenger WhatsApp. Laut einer Studie ist der Dienst Spitzenreiter unter den privaten Apps, die auch beruflich genutzt werden. WhatsApp liest die Adressbücher von Mitarbeitern inklusive Kontaktdaten von Kollegen oder Kunden aus und gleicht sie auf US-Servern ab - ein DSGVO-Verstoß. "Das Problem ist bekannt, aber Unternehmen und Mitarbeiter bekommen es nicht in den Griff. "Dass Mitarbeiter auf heute gängige Apps wie WhatsApp verzichten, ist kaum realistisch. Deshalb müssen andere Lösungen her und diese gibt es bereits", sagt Jan Dzulko, Gründer von everphone, einem Start-up, das die DSGVO-konforme private und geschäftliche Nutzung mobiler Endgeräte ermöglicht. Er erklärt: "Alle mobilen Endgeräte von everphone können völlig legal privat und geschäftlich genutzt werden, denn sie verfügen über zwei getrennte Datencontainer. Die Mitarbeiter können einfach zwischen privater und geschäftlicher Nutzung swipen. Das hat außerdem den Vorteil, dass Mitarbeiter nicht zwei Handys mit sich rumschleppen müssen."
Mobile Endgeräte in Unternehmen: Der Trend geht weg vom Kauf hin zur Nutzung
Mit seinem Start-up trifft Dzulko den Nerv der Zeit. everphone bietet nicht nur eine Lösung im Hinblick auf die datenschutzrechtlich problematische Mischnutzung, sondern ist für Unternehmen auch eine günstige Alternative zum Kauf. "Wir verkaufen keine Geräte, sondern vermieten sie. Das reduziert die Anschaffungskosten, ähnlich wie beim Autoleasing. Im Schnitt spart ein Unternehmen mit unserem DSGVO-konformen Mietmodell 10 bis 20 Euro pro Monat und Gerät, weil bei uns Versicherung und Mobile Device Management inklusive sind. Wir sind eine One-Stop-Lösung für mobile Endgeräte mit einem All-inclusive-Service", sagt Dzulko. Außerdem würden es viele schätzen, dass everphone den Mitarbeitern die Wahl hinsichtlich Gerätetyp und Marke ermöglicht, was ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die Mitarbeiterzufriedenheit sei. Ein weiterer Pluspunkt von everphone ist laut Dzulko, dass veraltete Smartphones nicht einfach wie bisher in der Schublade landen, sondern per Upgrade gegen neuere Modelle ausgetauscht werden können. Dzulko ist sicher: "everphone ist die Zukunft im Hinblick auf mobile Endgeräte in Unternehmen."
Dzulkos Geschäft brummt dank B2B-Fokussierung und DSGVO-Einführung
2016 gründete Dzulko everphone als Smartphone-Reparaturservice für private Handynutzer. Das lief eher schleppend. Er erkannte: Die Fokussierung auf den Geschäftskundenbereich ist deutlich erfolgversprechender. Dementsprechend wandelte er sein Start-up in einen DSGVO-konformen Rund-um-Service für Unternehmen im Hinblick auf mobile Endgeräte um. Jetzt boomt das Geschäft und Dzulko profitiert insbesondere von der DSGVO-Einführung. "Dank DSGVO haben wir unseren Umsatz verzehnfacht", erklärt der einstige Check24-Vorstand und everphone-Gründer.
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