Was Technologieführerschaft in der webbasierten Lohnabrechnung ausmacht
23.06.2020
IT, NewMedia & Software
Saarbrücken, 23 Juni 2020 - In einer gemeinsamen Webkonferenz des Datakontext-Verlags mit eurodata präsentierte das Softwareunternehmen, wie es gelungen ist, die Lohnabrechnungssoftware edlohn innerhalb kürzester Zeit an die Corona-Vorgaben anzupassen.
Wieder einmal haben sich Flexibilität und Innovationskraft der eurodata als Erfolgsfaktor erwiesen: Mittels der agilen Softwareentwicklung konnte das Unternehmen als erster Anbieter für Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Cloud mit edlohn bereits Anfang April eine Lösung anbieten, die die gerade von der Regierung verabschiedeten Corona-Kurzarbeitergeld-Vorgaben (KuG) inkludierte. Durch die Cloudtechnologie standen die neuen Funktionen bereits für die April-Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle bereit - ob im Homeoffice oder doch noch im Büro.
Die Technologie und das Know-how, um die geforderten Features in die Lösung zu integrieren, ist die Grundvoraussetzung. Genauso wichtig ist jedoch die kurzfristige und umfängliche Schulung der Anwender. Dazu wurden in kürzester Zeit kostenlose Webinare angeboten. In diesen informierte eurodata über die eigene Kundengruppe hinaus alle Interessierten über die Abrechnungsmodalitäten für Corona-KUG. Dr. Uwe Schlegel, Geschäftsführer der ETL Rechtsanwälte GmbH, lieferte mit seinem Schwerpunkt im Arbeitsrecht weitere wichtige Informationen für die Abrechner. Insgesamt über 6.000 Personen nahmen an den Webinaren teil und nutzten die Möglichkeit, sich mit Themen vertraut zu machen, die im Arbeitsrecht wie auch in der Abrechnung von Kurzarbeit in der Regel vollständiges Neuland waren.
"In jeder Krise steckt auch eine Chance. Wir verstehen uns genau wie die Lohn- und Gehaltsabrechner bei den Steuerberatern oder im Unternehmen als Dienstleister. Dazu gehört auch, sich in Krisenzeiten möglichst schnell und unbürokratisch zu unterstützen" sagt Christof Kurz, Generalbevollmächtigter eurodata AG. "Wir haben die ersten Corona-Hürden sauber genommen, sind uns aber alle bewusst, dass hier noch einiges kommen kann. Wir erwarten, dass die Lohn- und Gehaltsabrechner es nach dem Kurzarbeitergeld in den kommenden Monaten verstärkt mit der Abrechnung von Pfändungen und Insolvenzlöhnen zu tun haben werden und richten uns darauf ein. Wir blicken gemeinsam nach vorne und bieten mit edlohn wie auch mit edtime, der online Arbeitszeiterfassung, weiter die richtigen Werkzeuge an, um die Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren. So können sich die Lohn- und Gehaltsabrechner auf das konzentrieren, was mit ihrem fundierten Fachwissen beurteilt und gelöst werden muss." Wie wichtig das Fachwissen ist und welche Lösungen sich Unternehmen bieten, war u.a. Thema der Diskussion im Anschluss an die Fachvorträge der Webkonferenz.
Die Aufzeichnung der Webkonferenz über das Corona-Krisenmanagement in der Entgelt-abrechnung finden Interessenten hier:
https://t1p.de/qaj0
Zukünftig bietet eurodata weitere kostenlose Praxis-Webinare an. Mehr Informationen:
https://t1p.de/w960
http://www.eurodata.de
eurodata AG
Großblittersdorfer Str. 257 66119 Saarbrücken
Pressekontakt
http://www.eurodata.de
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