Pressemitteilung von Oliver Lieven

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes: Mit ZEP kein Problem


IT, NewMedia & Software

Um den Konsum in Zeiten der Corona-Krise anzukurbeln, hat die Bundesregierung Ende Juni 2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer vorübergehend zu senken. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wurde zum 1. Juli von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Die Maßnahme ist derzeit auf sechs Monate, also bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.

Für Unternehmen mit projektorientierten Aufträgen besteht die Herausforderung seit 1. Juli 2020 insbesondere darin,

- Projekte, die vor dem 1.7.2020 gestartet wurden und in den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung "hineinlaufen"
- Projekte die im Zeitraum der Absenkung der Mehrwertsteuerabsenkung durchgeführt werden sowie
- Projekte, die im Zeitraum der Absenkung beginnen und über das (derzeit geplante) Ende des Absenkungszeitraums am 31.12.2020 hinauslaufen

korrekt zu erfassen und abzurechnen. Kunden der webbasierten Softwarelösung ZEP - Zeiterfassung für Projekte - stehen dazu mit der neuen Version 6.3.1 seit 1.7.2020 die entsprechenden Funktionen zur Verfügung.

ZEP 6.3.1: Anpassungen zur befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer zum 1.7.2020

ZEP 6.3.1 enthält alle erforderlichen Anpassungen zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020.

So bietet das ZEP Faktura-Modul (https://www.zep.de/zusatzmodule/faktura.html) für Rechnungsplanung und Rechnungsstellung ab sofort die folgenden für die Abrechnung der in ZEP erfassten Projektzeiten notwendigen Funktionen:

- Vergabe des Mehrwertsteuersatzes je Rechnungsposition. Der für den Kunden relevante Steuersatz des Kunden kann als Vorbelegung definiert werden.
- Funktion Massenoperation zum Ändern mehrerer Rechnungspositionen und neue Filteroptionen zur Änderung der Mehrwertsteuer und des entsprechenden Erlöskontos.
- Automatische Anpassung aller geplanten und freigegebenen Rechnungspositionen bei Änderung des Steuersatzes eines Erlöskontos.
- Erstellen von Rechnungen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen.

Das ZEP-Modul freie Mitarbeiter und Freelancer (https://www.zep.de/zusatzmodule/freie_mitarbeiter.html) bietet ab sofort die Möglichkeit, die Änderung des Mehrwertsteuersatzes als Massenoperation durchzuführen.

Die in ZEP verfügbare SOAP-Schnittstelle, die die Anbindung von ZEP an andere Software-Systemen (HR, CRM, Ticketing, Projekt-Controlling) ermöglicht, ist ab sofort in der Lage, die Mehrwertsteuer je Rechnungsposition abzufragen bzw. zu setzen.

ZEP 6.3.1 steht seit 1. Juli 2020 für alle ZEP-Kunden zur Verfügung. Ein Überblick über alle Funktionen und Module von ZEP steht auf der ZEP-Webseite (https://www.zep.de/zusatzmodule.html) zur Verfügung.
ZEP Zeiterfassung für Projekte Mehrwertsteuersenkung Konjunkturpaket Corona-Krise Projekt-Controlling Zeiterfassung

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Stuttgarter Straße 41 71254 Ditzingen

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