E-Mails über TLS verschlüsseln - die unangenehme Wahrheit
26.09.2023 / ID: 399184
IT, NewMedia & Software

Um diese Einschätzung auch durch die juristische Brille zu betrachten, empfiehlt sich ein tieferer Blick in Art. 32 DSGVO "Sicherheit der Verarbeitung" und in Erwägungsgrund 83 der DSGVO.
Der Art. 32 DSGVO sagt aus, dass Personen, die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich sind, dafür Sorge zu tragen haben, dass diese Daten gegen unbefugte Zugriffe geschützt sind. Die Verpflichteten haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Möglich sind hier die Pseudonymisierung und die Verschlüsselung der Daten. Die Verschlüsselung muss dafür sorgen, dass die personenbezogenen Daten für alle Personen, die nicht zum Zugang zu den personenbezogenen Daten befugt sind, unzugänglich gemacht werden (vgl. Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO). Hier mag man für sich selbst entscheiden, ob TLS in allen Fällen die geeignete Technologie ist.
Kommentar von Stephan Heimel, Prokurist, Sales Director der SEPPmail - Deutschland GmbH
Pauschale Aussagen sind aus juristischer Perspektive selten ein guter Ansatz. Deswegen ist die erste Antwort eines Anwalts auch in der Regel: "Es kommt darauf an ...".
Im Streitfall bedarf es einer Einzelfallbetrachtung des jeweiligen Sachverhalts. Die Prüfung kann ergeben, dass überhaupt keine Verschlüsselung notwendig war, dass eine TLS-Verschlüsselung ausreichend war, oder aber, dass zusätzlich zur reinen Leitungsverschlüsselung zwingend eine inhaltliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hätte genutzt werden müssen.
Einer pauschalen Aussage wie "TLS reicht aus, um DSGVO-konform zu kommunizieren" sollte man mit Vorsicht begegnen.
Um die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten, bleibt nach wie vor der Verantwortliche (gemäß Artikel 4 Nummer 7 EUDSGVO) in der Pflicht. Denn nicht nur das Risiko liegt bei ihm, sondern ihn treffen auch - gegebenenfalls persönlich - die Konsequenzen. Zu möglichen Sanktionen zählen unter anderem Regressansprüche gegen das Management oder Sonderbeauftragte für Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Zivilrechtlich wird in der Regel Schadensersatz gefordert. Dies beinhaltet auch Vermögensschäden ohne Haftungsobergrenze. Zu öffentlich-rechtlichen Sanktionen zählen Geld-, Haft- oder Verwaltungsstrafen. Ordnungsmaßnahmen können auch bis zur Stilllegung des Betriebes führen.
Die Kunst der sicheren E-Mail-Kommunikation
Angesichts dieser potenziellen Gefahren ist es von entscheidender Bedeutung, in der Praxis alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die Risiken zu minimieren und die Sicherheit von E-Mails zu maximieren. Neben der häufig verwendeten TLS-Verschlüsselung stehen verschiedene weitere Verschlüsselungsmethoden zur Verfügung, um vertrauliche E-Mails abzusichern. Dazu gehören Technologien wie S/MIME und PGP, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten und sicherstellen, dass nur der befugte Empfänger den Inhalt entschlüsseln kann. Ebenso ist die Nutzung von Spontanverschlüsselung eine praktikable Option, um bestimmte E-Mails oder Nachrichten nach Bedarf zu verschlüsseln und somit eine zusätzliche Sicherheitsebene zu schaffen. Alle diese Technologien wurden entwickelt, um eben nicht auf die darunterliegende Infrastruktur aufbauen zu müssen, sondern funktionieren eigenständig zwischen Sender und Empfänger.
Im Idealfall werden diese Technologien kombiniert, damit die Vertraulichkeit und Integrität der E-Mail-Kommunikation unter keinen Umständen ein Grund für DSGVO Verstöße ist.
Firmenkontakt:
SEPPmail Deutschland GmbH
Ringstraße 1c
85649 Brunnthal b. München
Deutschland
+49 (0) 8104 8999 030
https://www.seppmail.de
Pressekontakt:
Sprengel & Partner GmbH
Nisterstraße 3
56472 Nisterau
02661-912600
http://www.sprengel-pr.com
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von SEPPmail Deutschland GmbH
26.08.2025 | SEPPmail Deutschland GmbH
SEPPmail - Deutschland GmbH feiert 10-jähriges Jubiläum
SEPPmail - Deutschland GmbH feiert 10-jähriges Jubiläum
25.08.2025 | SEPPmail Deutschland GmbH
SEPPmail Deutschland GmbH in der "Hall of Fame" des BSI E-Mail-Sicherheitsjahres 2025
SEPPmail Deutschland GmbH in der "Hall of Fame" des BSI E-Mail-Sicherheitsjahres 2025
12.08.2025 | SEPPmail Deutschland GmbH
Warum DSGVO-konforme E-Mail-Lösungen alternativlos sind
Warum DSGVO-konforme E-Mail-Lösungen alternativlos sind
02.07.2025 | SEPPmail Deutschland GmbH
Appell an die Geschäftsführungen: E-Mail-Sicherheit jetzt priorisieren
Appell an die Geschäftsführungen: E-Mail-Sicherheit jetzt priorisieren
24.04.2025 | SEPPmail Deutschland GmbH
Warum Secure E-Mail-Gateways zur Grundsicherung im digitalen Rechnungsprozess gehören
Warum Secure E-Mail-Gateways zur Grundsicherung im digitalen Rechnungsprozess gehören
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.09.2025 | Reply Deutschland SE
REPLY: Jacopo Reale gewinnt mit "Love at First Sight" beim internationalen Reply AI Film Festival, das Kino und Künstliche Intelligenz verbindet
REPLY: Jacopo Reale gewinnt mit "Love at First Sight" beim internationalen Reply AI Film Festival, das Kino und Künstliche Intelligenz verbindet
05.09.2025 | EcholoN - mIT solutions GmbH
ITIL - Einfach und kurz erklärt
ITIL - Einfach und kurz erklärt
05.09.2025 | Extreme Networks
NFL und Extreme Networks verlängern Partnerschaft für fortschrittliche Konnektivität und leistungsstarke Wi-Fi-Analytik in Stadien
NFL und Extreme Networks verlängern Partnerschaft für fortschrittliche Konnektivität und leistungsstarke Wi-Fi-Analytik in Stadien
05.09.2025 | b.telligent
Von Roche bis PostFinance:
Von Roche bis PostFinance:
05.09.2025 | Anna Jacobs
SAP GUI: Ein Unverzichtbares Tool für die Effizienz in Unternehmen
SAP GUI: Ein Unverzichtbares Tool für die Effizienz in Unternehmen
