Pressemitteilung von Gruneberg Gebäudetechnik GmbH

Wo liegen die Grenzen der Gesichtserkennung?


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Wo liegen die Grenzen der Gesichtserkennung?Mit der zunehmenden Verbreitung von Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum und in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen und Bahnhöfen steht die Gesellschaft vor einer zentralen Herausforderung: Wie lassen sich die Vorteile dieser Technologie nutzen, ohne die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden? Gesichtserkennung verspricht mehr Effizienz und Sicherheit, doch der Einsatz biometrischer Daten - besonders in öffentlichen Räumen - führt zu tiefgreifenden Diskussionen über Datenschutz und Privatsphäre. Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnte jüngst, dass der Einsatz solcher Technologien ohne klare gesetzliche Vorgaben erhebliche Eingriffe in die Freiheitsrechte darstellt und daher dringend reguliert werden muss. Auch für Unternehmen spielt dies zunehmend eine Rolle.

Die GBTS Group, ein führender Dienstleister für Gebäudesicherheit unter der Leitung von Jens Gruneberg, weist auf die komplexen Risiken und Herausforderungen der Gesichtserkennung hin. "Gesichtserkennung kann das Sicherheitsniveau in vielen Bereichen erheblich verbessern, birgt aber gleichzeitig ein hohes Missbrauchspotenzial, wenn der rechtliche Rahmen fehlt", erklärt Gruneberg. Insbesondere die Erfassung und Speicherung biometrischer Daten seien mit Vorsicht zu betrachten. Viele Unternehmen und Sicherheitsbehörden setzen diese Systeme ein, ohne dass Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung gegeben haben, was zu erheblichen Einschnitten in die Privatsphäre führen kann.

Die Gesichtserkennung basiert auf hochsensiblen biometrischen Daten, und es ist entscheidend, dass diese im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. In öffentlichen Räumen ist es jedoch oft schwierig, eine klare Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. "Hier besteht die Gefahr, dass sensible Daten ohne Wissen der Betroffenen gespeichert und ausgewertet werden", betont Gruneberg. Ein verantwortungsvoller Umgang sei daher unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern und Vertrauen in die Technologie zu schaffen.

Gruneberg macht zudem auf die Gefahr von Diskriminierung aufmerksam. Studien haben gezeigt, dass Gesichtserkennungssysteme oft weniger zuverlässig bei Menschen unterschiedlicher Hautfarbe und ethnischer Herkunft arbeiten. Fehlerhafte Zuordnungen könnten zu unangemessenen Sicherheitsmeldungen oder diskriminierenden Situationen führen - sowohl bei Behörden als auch in Unternehmen. "Technologie darf nicht dazu führen, dass Menschen ungerecht behandelt werden", so Gruneberg.

Neben den ethischen Herausforderungen betont die GBTS Group auch die Notwendigkeit, biometrische Daten gegen Cyberangriffe zu schützen. "Gesichtserkennung ist ein attraktives Ziel für Hacker, und deshalb müssen diese Systeme besonders gesichert werden", sagt Gruneberg. Um Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch zu verhindern, sei eine starke Cybersicherheit entscheidend.

Schließlich plädiert Gruneberg für eine transparente Regulierung und unabhängige Überwachung der Nutzung von Gesichtserkennungssystemen. Nur durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine strenge Aufsicht könne sichergestellt werden, dass die Technologie verantwortungsvoll und im Einklang mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt wird.

Die GBTS-Group bietet zahlreiche Alternativen im Bereich der Zutrittskontrolle an. Mehr Informationen und Kontakt zur GBTS Group gibt es unter www.gbts.group .

(Bildquelle: © Uwe Klössing | http://www.benschulz-partner.de )

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