Verbraucher Tipp : Provision zurück bei Abschluss Altersvorsorge
05.09.2012 / ID: 76920
Kunst & Kultur
(NL/7297558940) Für viele Versicherungsvertreter-und Makler wird der 24.10.2011 ein Datum werden, an dem sie sich lange Zeit zurück erinnern werden. An die Zeit vor diesem Datum, als die Welt der Versicherungsvertreter noch in Ordnung war und die Zeit nach diesem Datum als die Welt sich anscheinend gegen sie verschworen hat. Was war geschehen?
Die BaFin hatte 2010 einen Bußgeldbescheid gegen einen Versicherungsvertreter verhängt, mit der Begründung, dass er seine Provision mit seinen Kunden geteilt hatte. Die rechtliche Grundlage dafür hatte eine Anordnung aus den Jahren 1923 und 1934 gegeben. In höchstrichterlicher Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt a. Main Az 9K105/11.F an diesem besagten 24. Oktober dem Versicherungsvertreter Recht zugesprochen. Seit diesem Tag darf ein Vertreter seinen Kunden Provision abgeben.
Dealversicherung® hat daraus ein Geschäftsmodell geformt, bei dem der Kunden einen Großteil der Provision ausgezahlt bekommt. Auf der Internetseite <a href="http://www.dealversicherung.de" title="www.dealversicherung.de">www.dealversicherung.de</a> kann der Interessent zwischen festgelegten Versicherungsdeals wählen, oder ein Angebot von einer anderen Gesellschaft anfordern. Bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde freuen: Für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge erhält er aktuell bis zu 1.900,00 zurück.
<a href="http://www.dealversicherung.de" title="www.dealversicherung.de">www.dealversicherung.de</a>
Dealversicherung
Ulzburger Str. 171 22850 Norderstedt
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http://www.dealversicherung.de
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