Pressemitteilung von Evelyn Wegscheider

Neuer, offizieller Stichtag für den "Bekannten Versender"!


Logistik & Transport

Grund für den neuen Starttermin

Die Unruhe um den Startpunkt der verschärften Sicherheitsvorschriften für Luftfracht basiert auf einem einfachen, rechnerischen Missverständnis. Während Deutschland das Verabschiedungsdatum der entsprechenden EU-Verordnung als rechnerische Basis für das Ende der Übergangsfrist vorausgesetzt hat, ist die Mehrheit der EU-Staaten vom Inkrafttreten der Verordnung ausgegangen. Somit endet die Übergangsfrist für die meisten Staaten am 29.04.2013, knapp 5 Wochen später als in Deutschland. Um ein europaweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, hat nun die Aviation Security Gruppe der EU-Kommission den Starttermin vereinheitlicht. Nur so kann gewährleistet werden, dass den Ländern mit einem bisher früheren Starttermin keine Wettbewerbsnachteile durch schärfere Sicherheitskontrollen und Lieferverzögerungen entstehen.

Bedeutung des neuen Termins

Was ändert sich nun für Unternehmen, wenn ein zusätzlicher Monat für die Zertifizierung zum "Bekannten Versender" zur Verfügung steht? Bisher verlief das Zulassungsverfahren zum Bekannten Versender eher schleppend. Obwohl derzeit rund 45.000 Unternehmen mit einer befristeten Anerkennung auch Bedarf an einer gesetzlich geforderten, behördlichen Zulassung haben dürften, sind bisher nur ca. 1.050 Unternehmen durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert worden. Vielen Unternehmen scheint bisher nicht bewusst zu sein, wie wichtig und dringlich dieses Thema für sie als exportorientiertes Unternehmen sein kann. Doch auch ein Monat mehr ist für viele Firmen nicht genügend Zeit, um sich dem zeitaufwendigen Validierungsprozess zu stellen. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass Unternehmen mit einem Aufwand von ca. 6 Monaten bis zur Auditierung durch das Luftfahrt-Bundesamt rechnen müssen.

Handlungsbedarf bei Unternehmen mit großem Luftfracht-Aufkommen

Doch aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben. Albert Paul, Geschäftsführer der Cost Expert GmbH, rät den Firmen daher zur Weitsicht: "Exportorientierte Unternehmen ohne eine gesetzliche Zertifizierung als Bekannter Versender müssen sich nach dem Ende der Übergangsfrist auf erhebliche Lieferverzögerungen einstellen." Alle Waren, die als nicht "sicher verpackt" gelten, müssen dann deutlich strengeren Sicherheitskontrollen unterzogen werden. So ist z.B. das zusätzliche Röntgen oder die manuelle Kontrolle nicht nur mit zusätzlichem, zeitlichem Aufwand verbunden, sondern auch mit höheren Kosten. Außerdem stellt das zusätzliche Entpacken der Ware ein zusätzliches Risiko für die Verpackung und das Packgut selbst dar.
Unternehmen, die sich mit dieser Thematik noch nicht oder nur oberflächlich auseinander gesetzt haben, sollten sich dringend Gedanken dazu machen, ob eine Zertifizierung für sie sinnvoll ist und wie sie den Weg bis zur Validierung schnell und problemlos meistern können.

Herr Paul steht mit seinem Team aus Logistik- und Luftfracht-Experten unterstützend an der Seite der Unternehmen. Cost Expert ist ein Komplettanbieter rund um den bekannten Versender. Bundesweit bietet Cost Expert regelmäßig 35-Stunden-Schulungen zum Luftsicherheitsbeauftragten (http://www.bekannter-versender-info.de/schulungen.html) an. Dazu helfen die Experten bei der Erstellung des Sicherheitsprogramms und führen auch die betriebsinternen Schulungen für das Betriebspersonal durch. Das sorgfältig geprüfte Sicherheitskonzept hat bisher alle Kunden im ersten Anlauf problemlos durch das strenge Audit durch das Luftfahrt-Bundesamt gebracht.
Finden Sie hier Informationen zum "Bekannten Versender", eine Anlaufstelle für die Betreuung eines Sicherheitsprogramms und aktuelle Schulungsangebote: http://www.bekannter-versender-info.de (http://bekannter-versender-info.de)
Bekannter Versender Luftfrachtsicherheit Luftsicherheitsbeauftragter Logistik Versand

http://www.bekannter-versender-info.de
Cost Expert GmbH
John-F.-Kennedy-Str. 5-7 89231 Neu-Ulm

Pressekontakt
http://www.bekannter-versender-info.de
Cost Expert GmbH
John-F.-Kennedy-Str. 5-7 89231 Neu-Ulm


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Evelyn Wegscheider
30.05.2014 | Evelyn Wegscheider
Die richtige Einreihung einer Ware
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 419.182
PM aufgerufen: 71.101.922