Pressemitteilung von Christian Buchenthal

Lobraco Akademie entwickelt Schulung zum Thema "Unternehmerpflichten"


Logistik & Transport

Winningen (Koblenz) im Juni 2016 - die Lobraco Akademie GmbH hat eine
spezielle Schulung zum Thema Unternehmerpflichten neu entwickelt. Die
offenen Schulungstermine starten ab September 2016, "Inhouse"-Seminare
können jetzt schon angefragt werden.

Seit Sommer letzten Jahres (21.08.2015) ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Die Novellierung der BetrSichV ist eine grundsätzliche Aktualisierung und Anpassung an neue europäische Vorgaben. Aber was hat sich überhaupt geändert? Und warum sollte jetzt jeder Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern Arbeitsmittel für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellt, besonders achtsam sein?

Die neue Fassung enthält mehr und konkretere Handlungsanweisungen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV). So müssen z. B. zukünftig Arbeitsmittel auch altersgerecht gestaltet sein und dürfen nicht zu ergonomischen und psychischen Belastungen führen.

Unter Arbeitsmitteln wird alles zusammengefasst, was die Mitarbeiter im Betrieb nutzen. Sei es im Büro (Brieföffner, Computer, Drucker, Kopierer), in der Werkstatt (Werkzeug, Maschinen, komplexe Anlagen) oder im Lager (Cuttermesser, Sackkarre, Gabelstapler). Mit allen Arbeitsmitteln können sich Unfälle ereignen, für die unter Umständen der Arbeitgeber verantwortlich gemacht wird. Der Umfang seiner Schuld richtet sich nach seiner wahrgenommenen Sorgfaltspflicht, d. h. wie gut er seine Mitarbeiter in die Benutzung der Arbeitsmittel eingewiesen hat.

Es ist einleuchtend und wird wohl auch nicht angezweifelt, dass der Arbeitgeber nicht jeden seiner Mitarbeiter für alle Arbeitsschritte einweisen und schulen kann. Hierfür fehlen ihm die speziellen Fachkenntnisse und auch die Zeit. Jedoch hat er die Pflicht die jeweilig Verantwortlichen (Büro-, Werkstatt-, Lagerleiter, Sicherheits- und Arbeitsschutzbeauftragte) zu unterrichten, wie sie die Mitarbeiter vor Gefahren im Betrieb schützen können.
So darf kein Arbeitsmittel ohne Gefährdungsbeurteilung, die vor der erstmaligen Nutzung erstellt und dokumentiert wurde, zur Verfügung gestellt oder verwendet werden. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Dokumentation der Überprüfung ist zudem nötig.

Dies erhöht den Schutz für die Beschäftigten, verursacht aber auch erhöhte Kosten für eventuell notwendige Nachrüstungen. Auf lange Sicht ist diese Investition aber sicher sinnvoll, denn der Arbeitgeber bleibt laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in der Haftung. Verstöße gegen die Vorschriften der BetrSichV können mit umfangreichen Bußgeldern geahndet werden. Im Ernstfall resultiert sogar eine Geld- oder Haftstrafe, wenn nachgewiesen wird, dass Arbeitsmittelprüfungen fehlen oder fehlerhaft sind sowie die grundlegenden Schutzmaßnahmen bei Verwendung von Arbeitsmitteln missachtet wurden.

Es ist also höchste Zeit, dass sich jeder Arbeitgeber über seine Pflichten im Arbeitsschutz informiert und seinen Betrieb unfallsicher macht.

Geschäftsführer Dieter Froitzheim dazu: "In den bisher für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche durchgeführten Schulungen, waren die Teilnehmer zum Teil entsetzt darüber, was Sie alles zu diesem Thema berücksichtigen müssen bzw. wofür sie verantwortlich sind."

Christian Buchenthal, Geschäftsführer ergänzt: "Wir raten dringend allen Unternehmen ihre Führungskräfte zu schulen, um hier der großen Verantwortung gerecht zu werden."
Die Lobraco Akademie GmbH ist in der Transport- und Logistikbranche als Anbieter von Fach- und Verhaltenstrainings etabliert.
Das Themenspektrum umfasst Luftsicherheit, Zoll, Gefahrgut, Entwicklungsprogramme für Führungskräfte, Service- und Vertrieb, Gründung einer eigenen (virtuellen) Unternehmensakademie, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Ob Beratung, Coaching, Trainings in Form von Präsenz- oder Lobraco-Live-Online-Seminaren (LLION) - bietet Lobraco für die Kunden die optimale Lösung. Das gesamte Seminarprogramm finden Sie auf http://www.lobraco.de.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf http://www.lobraco.de oder auf Anfrage
direkt unter 02606-416080.
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Auf dem Meer 3 56333 Winningen

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