Pressemitteilung von Swen Walentowski

Tricks der Kfz-Versicherungen sparen auf Kosten geschädigter Autofahrer


Logistik & Transport

(Mynewsdesk) Vor dem Hintergrund steigender Unfallzahlen weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.auf die offenen und verdeckten Tricks der Kfz-Haftpflichtversicherungen hin.

Auf deutschen Straßen hat es im letzten Jahr wieder öfters gekracht. Nach vorläufigen Ergebnissen des statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der polizeilich gemeldeten Unfälle von Januar bis November 2019 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rd. 0,6 Prozent auf über 2,434 Millionen. Bundesweit ereigneten sich damit im Durchschnitt 7.377 Unfälle pro Tag. Die entstandenen Schäden müssen von den Kfz-Haftpflichtversicherern reguliert werden, die jährlich ca. 10 bis 11 Milliarden Euro dafür ausgeben. Mit den zuletzt gestiegenen Unfallzahlen und in der Folge höherer Schadensersatzansprüche verstärkt sich der Druck auf die Versicherer, bei der Schadensregulierung so viel wie möglich einzusparen. Das geht zu Lasten unverschuldet in einen Unfall verwickelter Autofahrer, die weder von den Tricks der Versicherungen etwas ahnen noch bemerken.


Das Ergebnis einer von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vor einigen Monaten in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage überrascht deshalb nicht. Laut Umfrage war die Mehrheit der Befragten beim letzten unverschuldeten Autounfall mit der Schadensregulierung des gegnerischen Kfz-Versicherers zufrieden. Die Unzufriedenen äußerten als wichtigste Gründe ihrer Unzufriedenheit die verzögerte Zahlung, beziehungsweise die Zahlung erst nach Klageerhebung durch einen Anwalt.

In dem Umfrageergebnis sehen die Verkehrsanwälte ein deutliches Indiz dafür, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht weiß, welche Schadensleistungen ihnen im Einzelfall tatsächlich zustehen. „Wäre dies der Fall, würde der Anteil derjenigen, der mit der Regulierungspraxis der Versicherungen nicht einverstanden ist, vermutlich gegen 100 Prozent tendieren“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, und fügt hinzu: „Wenn ein Unfallbeteiligter sich selbst mit der Versicherung auseinandersetzt und keinen Fachanwalt einschaltet, erhält er in einer Mehrheit der Fälle nur 70 bis 80 Prozent der ihm zustehenden Entschädigung.“

„Keine Einzelfälle, sondern die Masse der Fälle“


Zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die fragwürdige Regulierungspraxis von Kfz-Versicherern. So zeigt der Fall einer Verkehrsanwalt-Kanzlei in Aschaffenburg, dass ein Geschädigter sich keinesfalls auf das Gutachten des vermeintlich „neutralen“ externen Sachverständigen der Versicherung verlassen sollte, der den Fahrzeugschaden um 1.050 Euro niedriger auswies als der vom Geschädigten beauftragte freie Gutachter. Der Anwalt klagte diesen Differenzbetrag schließlich erfolgreich ein. Ohne die Einschaltung eines Anwalts und freien Gutachters hätte der Geschädigte einen erheblichen Verlust erlitten – und zwar ohne es zu merken. Weitaus drastischer stellte sich der Fall einer Mandantin einer Anwaltskanzlei in Andernach dar. Sie war beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Versicherung der Unfallverursacherin lehnte entgegen der Rechtslage zunächst jede Haftung ab und hoffte, die Sache würde im Sand verlaufen. Wiederum erst nach Klageerhebung stimmte die Versicherung in einem Vergleich einer Schadensersatzzahlung von rund 240.000 Euro zu.

„Unberechtigte Kürzungen sind keine Einzelfälle, sondern kommen bei der Masse der Fälle vor“, erklärt Dr. Daniela Mielchen. Viele Versicherungen beauftragen mittlerweile spezielle Prüfdienstleister, die die Werkstattrechnungen oder Gutachten mithilfe standardisierter Software bearbeiten und Kürzungen vornehmen. Oft verstoßen die Kürzungen gegen die geltende Rechtsprechung.

Einige Grundregeln zum Schutz vor Risiken

Es ist von Anfang an Vorsicht geboten, um dem gegnerischen Versicherer nicht in die Falle zu laufen und dadurch finanzielle Nachteile zu erfahren. Wer jedoch einige Grundregeln beachtet, der kann aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unnötige Risiken vermeiden. So sollte nach dem Unfall keinesfalls zuerst der gegnerische Versicherer kontaktiert werden, denn dieser verfolgt nicht die Ziele des Geschädigten, sondern will ausschließlich die Schadenkosten minimieren. Des Weiteren sollte der Geschädigte nicht einem Gutachter des gegnerischen Versicherers vertrauen, sondern immer selbst einen Sachverständigen beauftragen. Diese Kosten muss bei einem unverschuldeten Unfall der Versicherer tragen, vorausgesetzt die Schadenhöhe liegt mindestens zwischen 1.000 und 1.500 Euro.

Ein Anwalt auch für kleine Schäden

Inzwischen raten auch viele Gerichte, selbst bei der Regulierung kleiner Schäden immer einen Anwalt einzuschalten. Wichtig zu beachten ist dabei aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft: Der Anwalt sollte immer von Anfang an konsultiert werden, um allen Unwägbarkeiten schnell und juristisch angemessen zu begegnen sowie das Risiko irreparabler finanzieller Nachteile durch eine Schadensteuerung der Versicherung zu vermeiden. Last but not least ist eine anwaltliche Vertretung für das schuldlose Unfallopfer immer kostenfrei, da seine Anwaltskosten stets von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

Hinweis: Lesen Sie bitte zu diesem Thema auch das Interview mit Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.

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