Pressemitteilung von Philip Kobel

SCHUNCK Pandemieklausel bietet Rechtssicherheit und Gesundheitsschutz


Logistik & Transport

Die SCHUNCK GROUP hat eine Pandemieklausel für Verkehrshaftungs- und Transportversicherungen entwickelt, die Speditionen und Logistikunternehmen mehr Rechtssicherheit bei bestimmten, versicherungsvertraglichen Obliegenheiten bietet.

München, 23. April 2020 - Die SCHUNCK GROUP (www.schunck.de), einer der führenden Industrieversicherungsmakler in Deutschland, hat im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie eine Pandemieklausel für Verkehrshaftungs- und Transportversicherungen entworfen.

Die SCHUNCK Pandemieklausel bestätigt, dass die kontaktlose An- und Ablieferung von Waren, Gütern oder Paketen keine Obliegenheitsverletzung darstellt. Auch dann, wenn zum Beispiel keine unterschriebene Empfangsquittung vorliegt. Sie gilt rückwirkend zum 1. März 2020 und ist mit marktführenden und namhaften Versicherern, mit denen SCHUNCK in den Sparten Transport- und Verkehrshaftungsversicherung zusammenarbeitet, abgestimmt.

Für SCHUNCK-Kunden, die über eine der zustimmenden Gesellschaften versichert sind, ergeben sich somit keine negativen Konsequenzen, wenn sie von bestimmten organisatorischen Maßnahmen abweichen, die in Form von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten vorgeschrieben sind. Damit gibt die SCHUNCK GROUP ihren Kunden ein Stück Rechtssicherheit für eine im Zuge der Coronakrise bereits häufig angewendete Praxis.

Die SCHUNCK Pandemieklausel trägt zudem zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter (Fahrer, Zulieferer, Zusteller, Lagermitarbeiter etc.) und weiterer Kontaktpersonen bei. Vermeidbare Kontakte unterbleiben, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden, so wird die Ansteckungsgefahr verringert.

Kontaktlose Anlieferung ausdrücklich erlaubt

"Wir wissen aus Gesprächen mit namhaften Branchenvertretern aus der Logistik, dass sich die Zulieferer und Fahrer damit ein Stück weit "sicherer" fühlen, denn zum Teil entscheiden diese bereits in Eigenregie, auch ohne Absprache, so vorzugehen." so Peter Kollatz, Geschäftsführer der SCHUNCK GROUP, verantwortlich für die operativen Fachbereiche, Recht und Schaden.

"Wir sind innovativ und "machen einfach" - und schaffen damit Rechtssicherheit. Die Klausel wird bewusst nicht zeitlich befristet bis die akute Gefahrenlage überwunden ist. Wir haben dabei praxisorientiert auf den Einzelfall abgestellt, um auch der Sondersituation in Bezug auf diebstahlsgefährdete oder höherwertige Güter gerecht zu werden. Unser besonderer Dank gilt dabei unseren Partnern bei den Versicherern, die der Klausel zugestimmt haben.", führt Kollatz weiter aus.

Vereinfachte Schnittstellenkontrolle

Die SCHUNCK Pandemieklausel besagt im Kern folgendes: Der Versicherungsnehmer kann seine bestehende Verpflichtung zur Schnittstellenkontrolle anstelle der üblichen schriftlichen Bestätigung durch den Empfänger mit anderen Maßnahmen erfüllen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel aussagekräftige Fotos, der Austausch sowie die Speicherung digitaler Daten mit dem Empfänger, die Nennung von Zeugen oder handschriftliche Vermerke mit Datum, Uhrzeit und Ablieferort.

Diebstahlgefährdete oder hochwertige Güter und Waren sind allerdings davon ausgenommen. Es sei denn, die Ware kann an einem Ort abgestellt oder abgeliefert werden, zu dem ausschließlich der Auftraggeber beziehungsweise Empfänger oder ein Bevollmächtigter Zugang hat. Auch eine schriftlich bestätigte Absprache mit dem Wareninteressenten oder Empfänger, dass die Übergabe kontaktlos erfolgt und durch Fotos oder Zeugen dokumentiert wird, wird als Ersatz für die Schnittstellenkontrolle anerkannt.

"Wir drücken mit dieser Klausel etwas Selbstverständliches aus. In dieser Ausnahmesituation sind wir alle gefordert, unseren Beitrag zu leisten und dabei mitzuhelfen, dass sich für Unternehmen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, keine negativen Konsequenzen ergeben, wenn sie von bestimmten organisatorischen Maßnahmen, die in Form versiche-rungsvertraglicher Obliegenheiten vorgeschrieben sind, zum Gesundheitsschutz aller Betei-ligten abweichen.", erläutert Peter Kollatz die Etablierung der Pandemieklausel.

SCHUNCK - verlässlicher Partner der Logistikindustrie

"Die SCHUNCK GROUP hat seit ihrer Gründung 1919 mit zahlreichen Innovationen sowie exklusiven Versicherungslösungen und Serviceleistungen Maßstäbe in der Versicherungswelt und der Logistikbranche gesetzt; angefangen mit der Idee im Transportwesen "Haftung durch Versicherung" zu ersetzen, über die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp), die 1927 zur neuen Versicherungssparte der Verkehrshaftungsversicherung führten, bis hin zur Universalpolice 1994," erklärt Albert K. O. Schunck, geschäftsführender Gesellschafter der SCHUNCK GROUP.

In dieser Tradition sieht Schunck auch die Pandemieklausel: "Wir sind der führende Versicherungsmakler in der Logistikbranche und unseren Kunden stets partnerschaftlich verbunden. Unsere Kernaufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass man sich in jeder Situation auf uns und unsere Partner bei den Versicherungsgesellschaften verlassen können. Wir stehen allen in dieser schweren und herausfordernden Zeit konsequent zur Seite." so Albert K. O. Schunck.

Die SCHUNCK Pandemieklausel im Wortlaut stellen wir Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an presse@schunck.de
Pandemieklaus Corona Versicherung

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Oskar Schunck Gmbh & Co. KG
Englschalkinger Strasse 12 81925 München

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