Pressemitteilung von Dürndorfer Zollberatung

Nützliche Hilfsmittel für Zollprozesse aller Art


Logistik & Transport

Nützliche Hilfsmittel für Zollprozesse aller ArtAuf der Internetpräsenz der Consulting-Agentur Dürndorfer Zollberatung finden sich nicht nur Informationen über die vielfältigen Leistungen des Zollexperten Günther Dürndorfer, sondern auch eine Zusammenstellung praktischer Hilfsmittel. Dazu gehört zum Beispiel ein Verweis zur Auskunftsanwendung des Zolls, EZT-Online, welche genutzt werden kann, um Zolltarife für die Ein- und Ausfuhr zu ermitteln - inklusive zugehöriger Zollsätze. Hinzu kommt eine Übersicht über das statistische Warenverzeichnis, bereitgestellt vom Statistischen Bundesamt DESTATIS.

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für Ein- und Ausfuhren sowie andere einschlägige Bestimmungen, erhält man wiederum über das EU-Trader-Portal Taxation and Customs Union, der Europäischen Kommission. Maßgeblich für den zu entrichtenden Zoll und die damit verbundenen Bestimmungen ist die zolltarifliche Einreihung von Waren. Die verbindliche Zolltarifauskunft hilft dabei, frühzeitig Rechtssicherheit über die richtige Einreihung zu erlangen.
Eine ebenfalls in diesem Zusammenhang hilfreiche Webseite ist Access2Markets (Zollsätze weltweit), welche ebenfalls von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Das Portal soll Exporteuren und Importeuren aus der EU ermöglichen, detaillierte Informationen abzurufen, unter anderem zu Tarifen, Steuern und zusätzliche Abgaben, Einfuhrverfahren und Einfuhrformalitäten. Gleiches gilt für Produktanforderungen, Handelshemmnisse sowie Statistiken über Handelsströme. Auf einer weiteren Internetpräsenz des Zolls erhalten die Nutzer Auskunft über die Präferenzabkommen der EU. Das sogenannte EUR-Lex der Europäischen Union ermöglicht es zudem verschiedenste EU-Amtsblätter zu finden.
Die Deutsche Bundesbank stellt wiederum eine Webseite zur Verfügung, auf der man als Nutzer Informationen über die Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht erhalten kann. Dazu gehört auch das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), über das meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellt und elektronisch auf sicherem Weg an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden können.

Bei Fragen zu den unterschiedlichen Portalen sowie der korrekten Nutzung und Interpretation der zur Verfügung gestellten Daten hilft der Fachmann Günther Dürndorfer natürlich gerne weiter. Die Sammlung der Verweise zu den unterschiedlichen nützlichen Hilfsmitteln findet sich im unteren Bereich der Webseite der Consulting-Agentur.

Firmenkontakt:

Dürndorfer Zollberatung
Winterstraße 16
85241 Hebertshausen
Deutschland
+49 (0) 8131 / 9076 769
mail@duerndorfer-zollberatung.de
https://www.duerndorfer-zollberatung.de

Pressekontakt:

TJWeb GmbH
Klosterplatz 6
47551 Bedburg-Hau
presseservice@tjweb.eu
+49 (0) 2821 / 7203 200
https://www.tjweb.eu


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dürndorfer Zollberatung
20.03.2024 | Dürndorfer Zollberatung
Zoll-Coaching von der Dürndorfer Zollberatung
15.01.2024 | Dürndorfer Zollberatung
Zollberater Günther Dürndorfer
11.08.2023 | Dürndorfer Zollberatung
Die Dürndorfer Zollberatung - jetzt mit neuer Webseite
05.05.2023 | Dürndorfer Zollberatung
Zoll-Blog der Dürndorfer Zollberatung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.04.2024 | Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
Knauber ist strategischer Vertriebspartner von Shell PANOLIN
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.116
PM aufgerufen: 69.392.839