Pressemitteilung von C-P-S Group

Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023


Logistik & Transport

Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023
C-P-S Group setzt maßgeschneidertes Beratungsangebot für Unternehmen auf

Die C-P-S Group entwickelt für Unternehmen ein Beratungs- und Dienstleistungsangebot, um die neuen Pflichten aus dem Lieferkettengesetz erfüllen zu können. Das Lieferkettengesetz soll ab dem 1. Januar 2023 als rechtlicher Rahmen den Schutz von Umwelt-, Menschen- und Kinderrechten entlang globaler Lieferketten gewährleisten. Es wird die Verantwortung in den Unternehmen verankern - diese werden darüber zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet.

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Betroffen sind zunächst Unternehmen aller Branchen ab 3000 Mitarbeitern, im Januar 2024 müssen Unternehmen mit bis zu 3000 Mitarbeitern das Gesetz umsetzen; danach auch Betriebe mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro. Unternehmen werden damit für die Lieferkette des eigenen Geschäftsbereichs und ihre direkten Zulieferer verantwortlich sein. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich nur dann auf die gesamte Lieferkette, wenn Kenntnisse über konkrete Verstöße erlangt werden - etwa das Vorenthalten von Lohn, Diskriminierung oder Umweltverschmutzung.

Gesetzliche Sorgfaltspflichten leichter erfüllen

Auf Unternehmen kommen mit dem Gesetz neue Sorgfaltspflichten zu: Sie müssen einen Umweltschutz- bzw. Menschenrechtsbeauftragten installieren und damit Verantwortlichkeiten zuweisen sowie eine Grundsatzerklärung abgeben. Darüber hinaus benötigen sie ein Risikomanagementsystem und damit einhergehend Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bzw. Berichterstattung. Dem zugrunde liegt eine Risikoanalyse. Alle Bereiche werden mindestens jährlich evaluiert und aktualisiert. Strafen bei Verstößen in Höhe von bis zu acht Millionen Euro bzw. zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren sind vorgesehen.

Die C-P-S Group wird Unternehmen dabei unterstützen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie werden dabei aus einem modularen Baukastensystem die Beratungs- und Dienstleistungsangebote auswählen können, die ihren Bedarf am besten erfüllen. Die C-P-S Group wird unter anderem Schulungen für Menschenrechtsbeauftragte anbieten, um Kompetenzen innerhalb des Unternehmens aufzubauen. Workshops für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer können über die neuen Pflichten aufklären. Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei der Risikoanalyse möglich. Weitere Optionen bestehen in der Bestandsaufnahme der Lieferkette oder in der Unterstützung bei der Auswahl neuer Lieferanten.

Weitere Informationen: https://c-p-s.de/

Pressekontakt:
Ann Pohns
WORDFINDER GmbH & Co. KG
Lornsenstraße 128-130
22869 Schenefeld
Germany
Tel. +49 (0)40 840 55 92-12
Fax +49 (0)40 840 55 92-29
E-Mail: ap@wordfinderpr.com
Internet: http://www.wordfinderpr.com

Weitere Informationen: https://c-p-s.de/

Firmenkontakt:

C-P-S Group
Leopoldstr. 254
80807 München
Deutschland
+49 (0) 89 928 790 0
michael.hauser@c-p-s.de
https://c-p-s.de/

Pressekontakt:

WORDFINDER GmbH & Co. KG
Lornsenstraße 128-130
22869 Schenefeld
ap@wordfinderpr.com
+49 (0) 40 840 55 92-12
http://www.wordfinderpr.com


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.03.2024 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin
27.03.2024 | SWAN GmbH
SWAN zieht positive LogiMAT-Bilanz
26.03.2024 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
KRAUSE zieht eine positive Bilanz der LogiMAT 2024
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 51
PM gesamt: 407.824
PM aufgerufen: 69.305.536