Bekannter Versender - Schulung Betriebspersonal wird zum Nadelöhr
07.09.2012 / ID: 77464
Logistik & Transport
Neben der 35-Stunden-Schulung, welche jeder Luftsicherheitsbeauftragte (http://www.luftsicherheitsbeauftragter-schulung.de) absolvieren muss, ist auch das Betriebspersonal entsprechend zu unterrichten. Hierbei handelt es sich um die so genannte 3+1-Stunden-Schulung. Unter das relevante Betriebspersonal, sprich dem Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, fallen alle Personen, welche möglichen Zugang zu vorab erkennbarer Luftfracht haben. Dieser Personenkreis benötigt zudem mindestens eine beschäftigungsbezogene Überprüfung, in welcher das Unternehmen die Zuverlässigkeit der betreffenden Person bestätigt.
Prinzipiell kann der bereits geschulte Luftsicherheitsbeauftragte sein Betriebspersonal selbst schulen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, neben der bestandenen 35-Stunden-Schulung, dass ein Befähigungszeugnis für Sicherheitspersonal gemäß § 20 Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt wird.
Darüber hinaus muss ein eigenes Schulungsprogramm anhand eines Musterplans erarbeitet und dieses vom LBA genehmigt werden. Die Zeitspanne zwischen Einreichung des Schulungsprogramms und Freigabe durch das LBA beträgt aktuell aber mehrere Monate.
Daher sind Unternehmen gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig einen Termin für ihre Inhouse-Schulung, mit einem zertifizierten Dozenten, sichern.
Cost Expert bietet solche Inhouse-Veranstaltungen an und unterstützt Unternehmen zudem noch dabei, ihr eigenes Programm zu erstellen, damit der Luftsicherheitsbeauftragte zukünftig selbst die Schulungen durchführen kann.
Weitere Informationen zum Thema Bekannter Versender (http://www.bekannter-versender-info.de) unter http://www.bekannter-versender-info.de (http://www.bekannter-versender-info.de)
http://www.luftsicherheitsbeauftragter-schulung.de
Cost Expert GmbH
John-F.-Kennedy-Str. 5-7 89231 Neu-Ulm
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