Pressemitteilung von Elke Wasser

Bekannter Versender: Wie kann man die Probleme lösen?


Logistik & Transport

Am 25. März 2013 tritt die neue europäische Luftsicherheitsverordnung in Kraft. Gleichzeitig entfällt die Übergangsfrist zur Implementierung der neuen EU-Vorschriften zur sicheren Lieferkette. Was zunächst sehr trocken klingt, hält aktuell die gesamte Luftfrachtbranche in Atem. Denn an diesem Tag verlieren die bisher gültigen Sicherheitserklärungen ihre Gültigkeit - nur Unternehmen, die vom Luftfracht-Bundesamt (LBA) zum bekannten Versender zugelassen sind, können dann noch ihre Waren in die sichere Lieferkette geben. Alle anderen - und zwar ohne Ausnahme - müssen ihre Luftfracht dann am Flughafen aufwändigen Kontrollen unterwerfen.

Ein Grund für die bisher extrem auffällige Zurückhaltung der Unternehmen, einen Antrag auf die Zulassung zum bekannten Versender zu stellen, ist sicherlich der aufwändige Zulassungsprozess: Neben einem weitreichenden, individuellen Sicherheitskonzept ist die Schulung und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter nötig. Zum Abschluss des Prozesses prüft das LBA mit einer Vor-Ort-Begehung die Umsetzung der Maßnahmen. Verfahrensdauern von bis zu einem Jahr sind deshalb bisher keine Seltenheit.

Für die Unternehmen gilt es deshalb, abzuwägen - zwischen den hohen Kosten für den Zulassungsprozess und den noch nicht genau abschätzbaren Kosten für die Überprüfung am Flughafen. In Bezug auf die Sicherheitskontrollen stehen als Methoden das Röntgen oder die Untersuchung per Hand zur Auswahl - letztere ist jedoch nicht bei allen Gütern machbar. Fakt ist jedoch, dass die bestehenden Methoden nicht ausreichen werden, um die großen Mengen an Fracht zu bewältigen - Experten rechnen damit, dass ab März 50 bis 90 % der Fracht zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden muss. Zur Diskussion stehen deshalb alternative Kontrollmethoden wie Sprengstoffspürhunde - doch hier ist noch keine finale Entscheidung gefallen.

Nicht nur der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert deshalb die aktuelle Situation, die unter Umständen vermeidbar gewesen wäre. Kernpunkt der Kritik: die zögerliche Umsetzung der EU-Vorgaben und der Mangel an Informationen. Bis heute fehlt z. B. eine aktuelle Gebührenordnung. "Viele Probleme sind wirklich hausgemacht", so Elke Wasser, die Geschäftsführerin der LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH aus Neu-Isenburg, direkt am Frankfurter Flughafen. "Deshalb ist es an sich kein Wunder, dass viele Unternehmen so zögerlich sind, wenn selbst die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht final geklärt sind", so die Branchenkennerin weiter. Doch auch sie rät zur Eile, denn die Zeit bis zum März kommenden Jahres wird immer kürzer. Unternehmen, die Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, können sich deshalb direkt an die Experten des LOGISTIC TRAINING CENTERS wenden, die schon viele Unternehmen bei der Zertifizierung begleitet haben. Weitere Informationen gibt es auf der Website http://www.bekannter-versender.de.
LTC Logistic Training Center Bekannter Versender Luftfracht Luftfahrt Luftfahrt-Bundesamt Luftsicherheit Reglementierter Beauftragter

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An der Gehespitz 60 63263 Neu-Isenburg

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