Pressemitteilung von Dieter Hanke

Bei der Beachtung von Einfuhrbestimmungen braucht man Experten


Logistik & Transport

Viele EU Länder importieren Waren und Materialen aus Drittländer und müssen sich dabei an die Einfuhrbestimmungen halten. Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU. Ausnahmen dieses Grundsatzes ergeben sich bei Textilien, Bekleidung, Stahl- und Eisenerzeugnissen, Obst und Gemüse, Rohdiamanten und bestimmte Arzneimittel, um da eine Handelsumlenkung zu vermeiden. Dieses wird durch internationale Regelungen und Abkommen, Bestimmungen der EU sowie nationale Regelungen festgelegt. Um den Außenwirtschafsverkehr zu beschränken, bedient sich die EU der Möglichkeit der Genehmigungsvorbehalte und Überwachungsmaßnahmen und machen auf diese Weise die Vorlage besonderer Warenbegleitpapiere notwendig. Importeure, die Waren beim Ex- und Import (http://www.tsm24.de/leistungen/seefracht-1.php) in unterschiedliche Länder liefern, werden stets mit anderen Einfuhrbestimmungen konfrontiert. Der Logistikexperte TSM24 sorgt nicht nur für einen reibungslosen Transport der Waren sondern wickelt auch die Formalitäten vor und bei der Einfuhr ab.

Einfuhrbestimmungen erweisen sich als äußerst wichtig, damit der Markt nicht mit Waren überschwemmt wird. Einführer ist, wer Waren aus Drittländern in das Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen lässt. Das bedeutet, dass der Spediteur oder der Frachtführer nicht der Einführer ist sondern lediglich der Lieferant. Der Einführer muss grundsätzlich die außenwirtschaftsrechtliche Einfuhrabfertigung der eingeführten Waren bei der Zollstelle beantragen, bei der die Waren gestellt worden sind. Dabei muss er die handelsübliche oder sprachgebräuchliche Bezeichnung der Ware sowie die Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik angeben. Die genaue Feststellung der Art der Ware und ihre Zuordnung zu einer Warennummer ist die Grundbedingung für jede weitere einfuhrrechtliche Prüfung. Textilwaren und Bekleidung, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse), Rohdiamanten sowie zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten Arzneimitteln sind Einfuhrgenehmigungen notwendig. In diesen Fällen muss der Einführer rechtzeitig vor der Einfuhr bei der zuständigen Genehmigungsstelle die Einfuhrgenehmigung beantragen.

Egal in welches Land Waren importiert werden sollen, sind landesspezifischen Einfuhrbestimmungen können mit unter kompliziert sein. Der Logistikexperte TSM24 kümmert sich nicht nur um den Transport der Waren sondern sorgt auch dafür, dass beim Zoll alle notwendigen Papiere vorgelegt werden können. Unter http://www.tsm24.de (http://www.tsm24.de) können Interessenten sich über die Angebote des Unternehmens informieren und sich bei Fragen telefonisch und per Email an das Team der TSM24 wenden.

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