Pressemitteilung von Steffen Hoss

CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen


Maschinenbau

Beim Erwerb von Maschinen ist einer der wichtigsten zu berücksichtigenden Faktoren, wie sicher die Maschine ist. Sind begründete Mängel an der Gesamtkonformität vorhanden, sollte die Konformität angezweifelt und ein externer Partner zur Begutachtung hinzugezogen werden. Hierbei kann Pilz Sie unterstützen: Wir verfügen über die Kompetenz und das Know-how, um Maschinen auf Ihre Konformität zur Maschinenrichtlinie zu überprüfen. So bleiben Ihnen Folgekosten durch umfangreiche Nachrüstarbeiten erspart und Sie werden Ihren Pflichten als Betreiber gerecht, Ihren Mitarbeitern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Gesetzliche Anforderungen an neue Maschinen

Eine neue Maschine, welche in der EU in Verkehr gebracht wird, muss konform zur Maschinenrichtlinie sein. Dies bestätigt der Hersteller der Maschine mit der EG-Konformitätserklärung. Gemäß Maschinenrichtlinie gehören zum Lieferumfang der Dokumentation einer Maschine mindestens eine Betriebsanleitung und eine unterschriebene Konformitätserklärung.

Probleme bei der EG-Baumusterprüfung bzw. Zertifizierung

Dass die CE-Kennzeichnung sich für Käufer jedoch nicht immer als repräsentativ in puncto Sicherheit erweist, zeigen Fehlerstatistiken der anerkannten deutschen Prüf- und Zertifizierungsstelle DGUV Test aus dem Jahr 2011: von allen Produkten, die einer EG-Baumusterprüfung und Zertifizierung unterzogen wurden, wiesen 67 Prozent Mängel und 6 Prozent davon gravierende Mängel auf.

Prüfung noch vor Lieferung, um Folgekosten zu vermeiden

Bestehen Zweifel an der EG-Konformität einer Maschine, sollte die Maschine im Idealfall noch vor der Lieferung genau geprüft werden. Wir von Pilz können Ihnen die Überprüfung auf Konformität zur Maschinenrichtlinie abnehmen und Ihnen dadurch u. a. Folgekosten durch umfangreiche Nachrüstarbeiten ersparen. Beispielsweise ist das Verketten mehrerer Maschinen wesentlich einfacher, wenn die Einzelkonformität der Maschinen bereits gewährleistet ist und keine Nachrüstarbeiten durchgeführt werden müssen.

CE-Kennzeichnung von Pilz

Bei der CE-Kennzeichnung von Pilz ist die vollständige Konformität mit den relevanten Normen und Richtlinien garantiert. Dies bestätigen wir mit unserer Unterschrift auf der EG-Konformitätserklärung. Eine CE-konforme Maschine gewährleistet die Sicherheit Ihres Personals an den Maschinen und hilft damit auch unfallbedingte Produktivitätseinbußen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne näher zum Thema CE-Kennzeichung!

Weitere Informationen:

CE-Kennzeichnung von Pilz (http://www.pilz.com/de-DE/services/consulting_and_engineering/ce_marking)
CE-Kennzeichnung Maschinensicherheit Konformitätserklärung Maschinenrichtlinie

http://www.pilz.com
Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2 73760 Ostfildern

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