Pressemitteilung von Herr Frank Reimann

Prüfung explosionsgefährdeter Anlagen - Betreiberpflichten


Maschinenbau

Prüfung explosionsgefährdeter Anlagen - Betreiberpflichten Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zählen zu den "überwachungsbedürftigen" Anlagen und unterliegen somit der Prüfpflicht gemäß (u.a.) BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).


Die TRBS (Technischen Richtlinien für Betriebssicherheit) bilden die Basis der Betriebssicherheitsverordnung und beschreiben im Detail die Forderungen der BetrSichV.


Werden in explosionsgefährdeten Bereichen elektrische Einrichtungen betrieben, sind diese vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) oder eine befähigte Person entsprechender Qualifikation (TRBS 1203 "Befähigte Person") zu prüfen (BetrSichV § 14 1 - 3 / § 15).


Um seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, ist der Betreiber der Anlage in der Pflicht diese Prüfungen gemäß TRBS 1201 Teil 1 durchführen zu lassen. Befolgt er diese Vorgaben nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit (BetrSichV § 25 und ArbSchutzG § 25 Abs. 1). Er begeht eine Straftat, wenn er vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit einer(s) seiner MitarbeiterInnen gefährdet (BetrSichV §26 und ArbSchutzG §26 Abs. 2).


Die in der TRBS Teil 1 beschriebenen Prüfungen umfassen sowohl die Prüfung des Arbeitsplatzes (BetrSichV Anhang 4 Abs. A Nr. 3.8) als auch die Prüfung vor Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen.


Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir Sie gerne begleitend bei der Vorbereitung und/oder Durchführung der Prüfungen mit einer unserer befähigten Personen.


Innerhalb der weyer gruppe besitzen mehrere Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation diese Prüfungen als "Befähigte Person" durchzuführen. Die Prüfungen beinhalten neben der Prüfung der erforderlichen, vom Betreiber vorzuhaltenden Dokumentation für die entsprechenden Geräte auch die Prüfung der Anlage vor Ort und sind somit maßgeblich für die Risikominimierung der gefährdeten Anlagenbereiche.


Wenn Sie mehr über die Leistungen und Referenzen der weyer gruppe in diesem Bereich erfahren möchten wenden Sie sich bitte an:


Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Bezdekovsky

Leiter EMR-Technik

Engineering

weyer gruppe – horst weyer und partner gmbh

Tel.: +49 24 21-69 091 – 181

f.bezdekovsky@weyer-gruppe.com


Den vollständigen Artikel, zahlreiche Downloads sowie weitere nützliche Information finden Sie unter: http://www.weyer-gruppe.com/de/news/betreiberpflicht-pruefung-explosionsgefaehrdeter-anlagen
Ex-Bereich explosionsgefährdet Explosionsschutz EMSR elektrische Anlagen Betriebssicherheitsverordnung Prüfpflicht BetrSichV

weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh
Herr Friedrich Bezdekovsky
Schillingsstrasse 329
52355 Düren
Deutschland

fon ..: 02421-69091-181
web ..: http://www.weyer-gruppe.com
email : f.bezdekovsky@weyer-gruppe.com

Pressekontakt
weyer gruppe - horst weyer und partner gmbh
Herr Frank Reimann
Schillingsstrasse 329
52355 Düren

fon ..: 02421-69091-119
web ..: http://www.weyer-gruppe.com
email : f.reimann@weyer-gruppe.com

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Frank Reimann
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.11.2024 | NOTATE Pressedienst
Betoninstandsetzung in Parkhäusern und Tiefgaragen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 419.251
PM aufgerufen: 71.132.286