Pressemitteilung von Josef König

Gericht: "DER SPIEGEL"-Artikel über Frontal21-Autor ist rechtswidrig


14.05.2013 / ID: 116539
Medien & Kommunikation

BERLIN - SPIEGEL-Redakteur Markus Grill darf einen TV-Kollegen nicht weiter diffamieren. Laut Urteil des Berliner Kammergerichts vom 6. Mai 2013 droht dem Redakteur selbst, dem Magazin "DER SPIEGEL" und SPIEGEL ONLINE" bei Wiederholung oder Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

In einem spektakulären Fernsehbeitrag hatte ZDF-Autor Jobst Spengemann in der Sendung "Frontal21" enthüllt, mit welchen kriminellen Mitteln zwei Pharmahändler unliebsame Zeugen mundtot machen wollten. Nach der Ausstrahlung warf Spiegel-Redakteur Markus Grill seinem TV-Kollegen vor, genau das Gleiche gemacht zu haben wie die kriminellen Pharmahändler. Grill unterstellte sogar, der Beitrag sei möglicherweise ein Racheakt.

Mehrfach zog Spengemann deshalb gegen Grill und den SPIEGEL vor Gericht und ging durch alle Instanzen. "Immer wieder bestätigten die Gerichte, dass es sich bei Grills Artikel um ein ehrabschneidendes und verletzendes Werk handelt, aber nach jedem verlorenen Prozess legte die Gegenseite Berufung ein", konstatiert Spengemann.

"Über seine Motive hat Grill vor Gericht keine Angaben gemacht", so Jobst Spengemann, "Grills in der Kritik stehendes Verhältnis zu Peter Sawicki, dem Ex-Chef des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den er geradezu lobbyistisch begleitete, könnte eine Rolle gespielt haben", mutmaßt Spengemann. "Mir ist es ein Rätsel, warum die Methoden des Markus Grill von einer Organisation wie dem Journalisten-Netzwerk Recherche e.V, dessen Vorstandsmitglied er ist, offensichtlich geduldet werden."

Mit dem schmähenden Artikel des SPIEGEL-Manns beschäftigt sich mittlerweile ein eigenes Watchblog. Der Blog dokumentiert, wie Markus Grill einen weiteren Journalisten, den früheren geschäftsführenden Redakteur der WELT AM SONNTAG, Prof. Wolfgang Stock, in den Schmutz zu ziehen versuchte.

Eine Revision gegen das Urteil nach rund zweijährigem Rechtsstreit (Az. 10 U 132/12 und 27 O 96/12) ließ das Gericht nicht zu. Der Artikel wird für Markus Grill möglicherweise ein kostspieliges Nachspiel haben. Spengemann wird den SPIEGEL-Redakteur nun in sechsstelliger Höhe auf Schadenersatz verklagen.

Markus Grill Jobst Spengemann Berliner Kammergericht SPIEGEL Diffamierung Frontal21 Schadenersatz

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