Richtlinien bei Werbe-E-Mails einhalten - DeMa Debiotren
07.11.2013 / ID: 144480
Medien & Kommunikation
Jedes Unternehmen ist auf Werbung angewiesen und möchte den größtmöglichen Erfolg damit erzielen. Jedoch sollten Unternehmen darauf achten, dass die rechtlichen Richtlinien eingehalten werden. Die DeMa Debitoren (http://dema-debitoren-management-abwicklung.de/so-setzen-sie-eine-werbe-email-richtig-auf/) Management GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass die E-Mail keine Täuschungen und Verschleierungen enthalten darf. Das ist ein absolutes "No Go". Die Unternehmen sollten daher darauf achten, dass sie bereits im Kopf der E-Mail ihr Anliegen klar zum Ausdruck bringen. Weiter sollte es vermieden werden, Begriffe in den Betreff einzugeben, die mit einer privaten E-Mail normalerweise in Verbindung gebracht werden. Denn das verwirrt ganz klar den Kunden. Die DeMa Debitoren (http://dema-debitoren-management-abwicklung.de) Management GmbH & Co.KG rät den Unternehmen als Absender eine E-Mail Adresse zu verwenden, die selbsterklärend ist. E-Mail Adressen lassen sich mittlerweile leicht einrichten. Unternehmen müssen bei ihren Werbe-E-Mails unter anderem darauf achten, dass sie auf jeden Fall Sorge dafür tragen, ihre Kunden mit den nötigen Datenschutzinformationen zu versorgen. Dazu sind die Unternehmen verpflichtet. Weiter muss dem Kunden eine Möglichkeit gegeben werden, sich aus dem Verteiler abmelden zu können. Das darf allerdings keine gebührenpflichtige Rufnummer sein. Hierzu eignet sich ein Link. Die Unternehmen sollten in ihrer Werbe-E-Mail beachten, dass ein vollständiges Impressum aufgeführt ist. Daher sollte am besten ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG unter jede E-Mail gesetzt werden. Unternehmen sollten vor jeder Werbe-E-Mail Aktion prüfen, ob die rechtlichen Richtlinien eingehalten worden sind.
http://www.dema-debitoren.de
Dema Debitoren Management GmbH & CO KG
Bambergerstrasse 27b 91413 Neustadt
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