Pressemitteilung von Olivia Aschke

Mobiler zertifizierter Pflege- und Betreuungsassistent mit PKW-Führerschein


Medien & Kommunikation

Mehr Mobilität in der Pflege, mehr Einsatzmöglichkeiten!

Am 26.03.2018 startet unsere neue Qualifizierung "Mobiler zertifizierter Pflege- und Betreuungsassistent inkl. Behandlungspflege LG1 und 2 und Betreuungskraft §§43b, 53c SGB XI mit PKW-Führerschein"

Die Qualifizierung zum Pflege- und Betreuungsassistenten inklusive PKW-Führerscheinausbildung ist eine breitgefächerte und umfangreiche Weiterbildung für ungelernte Kräfte ohne PKW-Führerschein, die sich als Pfleghilfskräfte und Betreuungskräfte in der Altenpflege etablieren möchten, um in pflegerische und betreuerische Abläufe stationär oder vor allem auch ambulant eingesetzt zu werden.

Die Weiterbildung ist konsequent an der Praxis und dem Alltag der Versorgung im Pflegeheim, in der ambulanten Pflege oder der teilstationären Pflege ausgerichtet. Es werden grundlegende Kenntnisse in der Grundpflege, in der Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen bei unterschiedlichen Demenz- und neurologischen Erkrankungen sowie Kenntnisse in der Betreuung nach § 43b Abs.3 SGB XI vermittelt.

Insgesamt dauert die Qualifizierung 49 Wochen/ca.11,25 Monate inkl. Praktika, Führerscheinausbildung und gesetzlicher Urlaubsansprüche. Die Weiterbildung findet montags bis freitags von 08:00- 14:00 Uhr (7 UE) statt. Darüberhinaus stehen unseren Teilnehmern unsere Räume täglich zur Vorbereitung auf die theoretische Fahrprüfung zur Verfügung. Ein modularer Einstieg ist möglich!

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die Interesse an einer pflegerischen und betreuerischen Tätigkeit in der ambulanten oder stationären Pflege von Senioren haben, an Berufsrückkehrerinnen, Wieder- oder Quereinsteiger ohne PKW-Führerschein. Dazu zählen junge Menschen aber auch Zugewanderte mit guten Deutschkenntnissen mind. A2. In dieser Qualifizierung werden speziell auch Frauen angesprochen, die wieder in das Berufsleben einsteigen möchten, aber keine Pflegeausbildung aufweisen, jedoch eine Affinität und Interesse an der pflegerischen Ausübung haben.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein 5-tätiges Orientierungspraktikum, das sicherstellen soll, dass wirkliches Interesse am Inhalt der Qualifizierung besteht. Zudem werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt (mind. A2). Berufserfahrung und Vorkenntnisse im Pflegebereich sind grundsätzlich nicht erforderlich. Der Schulabschluss spielt dabei ebenfalls keine Rolle. Weitere Voraussetzungen sind eine körperliche und psychische Belastbarkeit sowie eine gesundheitliche Eignung. Die allgemeine Eignungsfeststellung erfolgt durch ein persönliches Gespräch.

Bei Anstreben einer inkludierten PKW-Führerscheinausbildung müssen die Teilnehmer neben dem erforderlichen Mindestalter ihren ordentlichen Wohnsitz während mindestens 185 Tagen im Jahr in der Bundesrepublik Deutschland haben. Außerdem müssen bei Anmeldung ein aktueller Sehtest, ein aktueller Lebenslauf, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und ein aktuelles Passfoto vorgelegt werden.
Die Qualifizierung besteht aus 7 Modulen und einer begleitenden PKW-Führerscheinausbildung:
Modul 1: Basisqualifikation (616UE)
Modul 2: Praktikum
Modul 3: Behandlungspflege LG 1und 2 (210 UE)
Modul 4: Gerontopsychiatrische Pflege (189 UE)
Modul 5: Praktikum
Modul 6: Betreuung nach § § 43b, 53c SGB XI (350 UE)
Modul 7: Praktikum
PKW-Führerscheinausbildung (80UE)

Die Praktika werden jeweils in voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen im Bereich der Pflege und Betreuung absolviert.

Nach erfolgreicher Teilnahme können die Absolventen in der Pflege und in der Betreuung, in der Altersbegleitung nach §43b Abs.3 SGB XI sowie in pflegerischen Abläufen speziell für gerontropsychiatrische Pflege und Betreuung eingesetzt werden.

Durch den zusätzlich erworbenen PKW-Führerschein haben die Absolventen höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem kann die ambulante Versorgung von Patienten besser gewährleistet werden.
Lehrgangsabschluss

Die Qualifizierung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung und wird mit der Zertifikatsverleihung abgeschlossen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme sowie die engagierte Beteiligung im Unterricht.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung erhalten die Teilnehmer zudem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B.
Fördermöglichkeiten

Die Weiterbildung ist durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/ des Jobcenters förderbar. Arbeitgeber können die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter über das Programm "WeGebAU" der Agentur für Arbeit finanzieren. Gerne beraten und unterstützen wir Sie.
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http://www.aschke-seminare.de/
Aschke Seminare und Qualifizierung GmbH
Ruhrstr. 22 58452 Witten

Pressekontakt
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