Mehrfache Verwendungen im Rahmen des Freigabedokumentes sind erlaubt - Die "kleine Flatrate" von minimalstusio.de
14.11.2012 / ID: 88289
Medien & Kommunikation
Mehrfache Verwendungen im Rahmen des Freigabedokumentes sind erlaubt - Die "kleine Flatrate" von minimalstusio.de
Wenn man bei minimalstudio.de einen gemafreien Musiktitel kauft oder genauer gesagt die Nutzungsrechte an dem gemafreien Musiktitel, erhält man selbstverständlich ein sog. Freigabedokument. Dieses Freigabedokument beinhaltet u. a. den Namen / Firma, den Musiktitel und die Nutzungsrechte. Es ist bei minimalstudio.de so, dass mehrfache Verwendungen im Rahmen des Freigabedokumentes (Name / Firma / Musiktitel / Nutzungsrechte) erlaubt sind. Für (Viel)Nutzer von gemafreier Musik kann das sehr interessant sein, wenn z. B. sehr viele Videos mit gemafreier Musik auf der gleichen Domain verwendet werden. Oder wenn Videos in verschiedenen Sprachversionen auf der gleichen Domain verwendet werden.
Hier ein Beispiel für einen gemafreien Musiktitel von minimalstudio.de (Nutzungsrecht A / 30.00 EUR pro Musiktitel): Man könnte den Musiktitel im Rahmen des Freigabedokumentes (Name / Firma / Musiktitel / Nutzungsrechte) verwenden für:
- Internetseite
- Multimediapräsentation
- Podcast
- Onlinewerbung
- Online Flash-Game
- Beschallung (gewerbliche oder öffentliche Räume z. B. Hotel, Gastronomie, Galerie)
- Telefonwarteschleife
- Imagefilm / Messefilm / Produktfilm (Internetseite, Messen, Events)
- Web TV
- Mechanische Vervielfältigungen mit einer Auflage bis zu 1.000 Stück
- App bis zu 10.000 Downloads
Das könnte man als "kleine Flatrate" bezeichnen...
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