Pressemitteilung von Sylvia Herbrich

Deutsche Vermögensberatung (DVAG) informiert über leichteren Wechsel in die private Krankenversicherung


Medizin, Gesundheit & Wellness

Frankfurt am Main, 25. Januar 2011 - Seit dem 1. Januar 2011 können Arbeitnehmer leichter eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, denn die sogenannte Drei-Jahres-Frist entfällt. Wie die Deutsche Vermögensberatung mitteilt, ist der Wechsel für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in die PKV jetzt bereits nach einem Jahr möglich - vorausgesetzt ihr Bruttogehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze. Und auch hier gibt es ein Novum: Der Gesetzgeber hat diese Grenze von 49.950 Euro auf 49.500 Euro jährlich gesenkt. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sind zurzeit rund 8,9 Millionen Bundesbürger privat krankenversichert.

"Damit ein erstklassiger Rundum-Schutz gewährleistet ist, muss jeder für sich persönlich herausfinden, welche Vorteile ihm ein Wechsel bringt und welcher Tarif zu ihm passt", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Die Absicherung müsse optimal auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein. Die DVAG zeigt auf, welche Vorzüge ein Wechsel bietet und inwiefern speziell Familien finanziell davon profitieren können.

Bessere Behandlung

Der privat Krankenversicherte genießt grundlegende Vorzüge. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann ein PKV-Kunde Arzt, Therapie und Krankenhaus frei wählen. Zudem sind alle Leistungen, die im Vertrag stehen, garantiert und können somit später nicht einfach weggekürzt werden. Bei Service-Leistungen, etwa der Terminvergabe für ärztliche Untersuchungen, stehen die PKV-Kunden in der Regel besser da als Kassenpatienten, erläutern die Experten der Deutschen Vermögensberatung. Laut Ergebnissen der Universität Köln bekommen Privatversicherte im Schnitt dreimal so schnell einen Termin beim Facharzt. Zusätzlich übernimmt die PKV Extra-Leistungen wie Kosten für den Heilpraktiker oder die Chefarztbehandlung.

Sicherheit für Familien

Was viele nicht vermuten: Auch wenn die PKV keine kostenfreie Familienversicherung bietet, kann sich eine private Krankenversicherung für Familien finanziell lohnen. "Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber in gewissem Umfang auch an den Beiträgen der Angehörigen. Ein Beispiel zeigt: Der Arbeitgeberanteil für eine PKV beläuft sich auf die Hälfte der Beiträge bis maximal 271 Euro. Wenn ein Angestellter diese Summe nicht ausschöpft, kann er bis zur Höchstgrenze Arbeitgeberzuschüsse für die PKV-Beiträge seiner Kinder erhalten. Bei Beamten wiederum deckt die Beihilfe einen Großteil der Behandlungskosten ab", so die DVAG-Fachleute.

Mit Vermögensberater sprechen

Die Vielzahl an Angeboten erschwert es vielen Versicherungsnehmern, den besten Tarif zu finden. Ein Gespräch mit professionellen Finanzexperten wie den Vermögensberatern der DVAG ist daher empfehlenswert.
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Münchener Str. 1 60329 Frankfurt am Main

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