EuGH bestätigt Stevia-Tee von nur natur Urteil
15.04.2011 / ID: 10897
Medizin, Gesundheit & Wellness
Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem richtungsweisenden Urteil die Rechtsposition des Münchener Verwaltungsgerichts eindeutig bestätigt. Dieses hatte 2004 entschieden, daß Tee mit Stevia von nur natur ein Lebensmittel sei und nicht Novel Food. nur natur ist eine Marke der Mensch & Natur.
Heute morgen hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil in unserer Sache Stevia verkündet (Mensch & Natur AG gegen den Freistaat Bayern / C-327/09): Wenn die Europäische Kommission einem Antragsteller die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels als Novel Food verweigert, ist die Behandlung diese Lebensmittel als Novel Food gegenüber anderen Personen nicht verbindlich.
Die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats müssen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit überprüfen, ob ein in Zuständigkeitsbereich vermarktetes Erzeugnis, ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Novel-Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97 darstellt.
Oliver Germek, Mensch & Natur, erklärt: "Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2004 entschieden, dass Tee mit Stevia von nur natur nicht Novel Food sei. Der EuGH bestätigt das Münchener Gericht in seiner Auffassung, zu dieser Feststellung berufen und kompetent zu sein."
Weiterhin erklärt er: "Gut zu wissen, daß sich dieser schwierige Weg lohnt. Gerade auch wegen der beträchtlichen Zweifel und Widerstände gegen die wir in der Politik und Wirtschaft kämpfen mussten. Wir werden unseren Weg weitergehen."
http://www.menschundnatur.de
Mensch & Natur AG
Adelgundenstraße 10 80538 München
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