Pressemitteilung von Ursula Gruenes

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufserkrankungen


Medizin, Gesundheit & Wellness

Lärm lässt sich im Arbeitsleben nicht immer vermeiden. Arbeitgeber sollten sich aber über die Auswirkungen von Lärm bewusst sein. Zum einen kann er kurzfristig zu Stressreaktionen führen, die sich negativ auf das Konzentrationsvermögen und die Leistung der Beschäftigten auswirken. Und zum anderen kann Lärm im schlimmsten Fall unheilbare Schädigungen des Hörvermögens zur Folge haben, wissen die Experten der B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Der 16. "Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day" am 24. April 2013 lenkt daher das Augenmerk auf die Lärmprävention. Das Motto in diesem Jahr lautet "ruhig bleiben".

In Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt, so das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Trotz erheblicher Erfolge in der Prävention ist die Lärmschwerhörigkeit nach wie vor die häufigste anerkannte Berufskrankheit. Die Unfallversicherungsträger leisten allein für die Lärmschwerhörigkeit jährlich Rentenzahlungen von mehr als 170 Millionen Euro. Umso wichtiger ist eine gezielte Lärmprävention in den Unternehmen. Der Arbeitgeber ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Grundlage ist die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung. Diese Verordnung ist ein Teil des Arbeitsschutzes, den der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer schaffen und aktiv beachten muss.

Die B.A.D GmbH kennt als einer der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge die Problematik, die Lärm am Arbeitsplatz verursacht. Die Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen bei allen Fragen zu Lärmbelastungen, Lärmschutz und Lärmminderungsprogrammen und geben folgende Tipps und Hinweise zur Lärmprävention in Unternehmen:

- Bei kurzzeitigen lauten Tätigkeiten sollten Arbeitgeber diese den Betroffenen ankündigen und erläutern, worum es geht; das fördert die Akzeptanz.
- Bei dauerhaften lauten Tätigkeiten sollten Arbeitgeber nach technischen Lösungen suchen, um den Lärm zu vermeiden oder abzuschirmen und zu dämpfen. Im Weiteren können durch organisatorische Maßnahmen laute und leise Arbeitsbereiche voneinander getrennt werden.
- Arbeitgeber müssen ab einem Lärm-Beurteilungspegel von 80 dB(A) den Mitarbeitern vor und während einer Tätigkeit in einem Lärmbereich regelmäßig spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm" anbieten, ab einem Lärm-Beurteilungspegel von 85 dB(A) ist dies eine Pflichtuntersuchung für die Mitarbeiter.
- Arbeitgeber müssen Gehörschutz bereitstellen, wenn ein Lärm-Beurteilungspegel von 80 dB(A) überschritten wird, ab 85db(A) besteht Gehörschutz-Tragepflicht für die Mitarbeiter.
- Arbeitgebern wird empfohlen, sich fachlich bei der Auswahl des Gehörschutzes und allen weiteren Lärmschutzmaßnahmen von ihrem Betriebsarzt und / oder ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
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B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Herbert-Rabius-Str. 1 53225 Bonn

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