Pressemitteilung von Herr Kay A. Schönewerk

Gefährlicher Alltag Behandlungsfehler? Wie sich Patienten schützen können


22.07.2013 / ID: 128128
Medizin, Gesundheit & Wellness

Artikel wie "Kein Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler" oder "Ärzte im Visier" sorgen für große Resonanz. Das Thema beschäftigt die Menschen, da einfach jeder irgendwann einmal ärztlich behandelt wird. Und nicht immer hat die ärztliche Behandlung den Erfolg, den

sich Patienten erhoffen. Dennoch ist ausbleibender Erfolg einer Therapie nicht

gleichbedeutend mit einem Behandlungsfehler.


Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Patient aufgrund ärztlicher

Sorgfaltspflichtverletzung Schaden erleidet. Laut Bundesärztekammer gehört

dazu auch eine mangelnde Risikoaufklärung durch den behandelnden Arzt.


An der Stelle können Patienten aber auch selbst aktiv werden und der eigenen

Verunsicherung entgegenwirken. Ausführliche Information und Aufklärung ist der

beste Weg, um Behandlungsfehler zu vermeiden. Das bestätigte auch Elisabeth

Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen in einer Pressemitteilung

der Bundesärztekammer. Laut Goetz gehe es selbst Betroffenen nicht hauptsächlich

um finanziellen Ausgleich, sondern um eine offene Kommunikation. "Wir erleben

in unserer Arbeit täglich, wie verzweifelt Patienten sind, die ihre Situation nicht

überblicken können und wie erleichtert und positiv sie dann auf unsere schnelle,

unkomplizierte und leicht verständliche Art der Kommunikation reagieren", so

Dr. Jan-Christoph Loh, Geschäftsführer von Medexo – Medizinische Experten Online.


Er verrät hierzu auch fünf Tipps, wie Sie sich selbst qualifiziert informieren und für

eine offene Kommunikation sorgen, um Behandlungsfehlern vorbeugend entgegen

zu wirken:


1. Informieren Sie sich – aber an der richtigen Stelle: die eigenen Symptome zu

googeln ersetzt keine qualifiziert Beratung. Die Unabhängige Patientenberatung

Deutschland ist unter einer kostenlosen Telefonnummer (0800 0 11 77 22)

erreichbar, führt auch eine Online-Beratung durch

(www.unabhaengige-patientenberatung.de) und vermittelt auf Wunsch einen

Berater in Ihrer Nähe.


2. Suchen Sie einen Spezialisten auf. In der Regel ist Ihr Hausarzt der erste

Ansprechpartner, denn er kennt Sie und Ihre Krankengeschichte. Doch wenn es

um spezielle medizinische Fragen geht, sollte er Sie zum Facharzt überweisen.

Die Bundesärztekammer bietet eine Online-Arztsuche (www.bundesaerztekammer.de),

die Sie bei der Suche nach einem geeigneten Spezialisten unterstützt.


3. Informieren Sie den Arzt über sich – gerade für einen Facharzt, der Sie noch nicht

kennt, ist das sehr wichtig. Erklären Sie Ihre Beschwerden, seit wann diese bestehen

und auch was Ihnen Linderung bringt. Informieren Sie den Arzt über vorherige

Erkrankungen, Behandlungen und Therapien. Nennen Sie alle Medikamente, die Sie

einnehmen, auch solche, die Sie rezeptfrei gekauft haben. Empfehlenswert ist, sich

vorher alles zu notieren oder sogar eine Vertrauensperson mitzunehmen. Die

Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover bietet zahlreiche

Informationen und auch eine Checkliste zur optimalen Vorbereitung Ihres Arztgespräches

(www.patienten-universitaet.de).


4. Holen Sie eine zweite Meinung ein. Kein verantwortungsvoller Arzt wird darauf bestehen,

dass seine Meinung allein richtig ist. Eine Zweitmeinung kann helfen, Bedenken

hinsichtlich einer vorgeschlagenen Behandlung auszuräumen. Da dabei noch einmal

fachkundig alle Ereignisse aus einem anderen Blickwinkel eingeschätzt werden, können

so auch Fehler vermieden werden. Medexo bietet Ihnen die Möglichkeit, eine medizinische

Zweitmeinung von führenden Spezialisten über das Internet einzuholen (www.medexo.com).

Die Unabhängigkeit der Zweitmeinung wird garantiert, da die Weiterbehandlung durch

den mit der Beurteilung betrauten Experten grundsätzlich ausgeschlossen ist.


5. Holen Sie sich Rat bei Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse ist Ihr persönlicher

Experte, der Sie sowohl vorab als auch beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler

beraten kann. Ihre Krankenkasse bespricht mit Ihnen alle Fakten zum vermuteten

Behandlungsfehler und fordert auf Wunsch alle Behandlungsunterlagen bei Ärzten

und Krankenhäusern an. Sie hilft Ihnen bei außergerichtlicher Streitschlichtung

und vermittelt Ansprechpartner in den Verbraucherzentralen und den Gutachter- und

Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Ebenso können Sie die Informationen des

Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nutzen (www.mdk.de).

Behandlungsfehler Zweitmeinung Patientenaufklärung Aufklärung Patienteninformation

4iMEDIA Agenturgruppe
Herr Kay A. Schönewerk
Goldschmidtstraße 31
04103 Leipzig
Deutschland

fon ..: 0341/ 870 984-0
web ..: http://www.4iMEDIA.com
email : themen-patientenaufklaerung@4imedia.com

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