Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtet
25.09.2013 / ID: 138148
Medizin, Gesundheit & Wellness
Am 20. September 2013 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen" zugestimmt. Damit war auch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verbunden, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen klar festschreibt. So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird". Gleichzeitig wird in § 5, Absatz 3 als Nr. 6 erscheinen: "6. psychische Belastung bei der Arbeit".
Mit dieser Änderung ist die Beurteilung psychischer Belastungen auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt und somit auch formell eine Angleichung an den Stand der Kenntnisse erfolgt. Psychische Belastungen sind in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Im Gegensatz zu vielen Pressemeldungen legen Experten der B.A.D GmbH, einem der führenden Dienstleister für Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge, Wert auf die Feststellung, dass arbeitsbedingte psychische Erkrankungen gegenüber den tatsächlich am Arbeitsplatz vorhandenen Belastungen eine viel geringere Rolle spielen als allgemein dargestellt wird. Dazu erklärt Dr. Gerald Schneider, Experte bei der B.A.D GmbH für das Thema Gefährdungsbeurteilung: "Lediglich etwa 5 Prozent aller Diagnosen mit anschließender Arbeitsunfähigkeit sind psychischen Erkrankungen zuzuschreiben. Dem steht jedoch eine etwa 5 - 7-fach höhere Zahl an psychisch belasteten Arbeitnehmern gegenüber." Schätzungsweise 10 - 15 Millionen Arbeitnehmer fühlen sich durch psychische Einwirkungen belastet.
Durch die Gesetzesänderung wird einerseits eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören, andererseits ergibt sich daraus auch die klare Anforderung, die Arbeitsbedingungen von Millionen von Arbeitnehmern zu analysieren.
Systematische Vorgehensweise mithilfe anerkannter Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung
Das wesentliche Instrument, um mögliche Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren, ist die Gefährdungsbeurteilung (GB). Zur Durchführung einer solchen Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung daraus abgeleiteter Maßnahmen sind alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Dies umfasst jetzt auch die Beurteilung psychischer Gefährdungen.
http://www.bad-gmbh.de
B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Herbert-Rabius-Str. 1 53225 Bonn
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