Neue Bestimmungen für die MPU auf Drogen und Alkohol ab Mai gültig
10.04.2014 / ID: 163463
Medizin, Gesundheit & Wellness
Ab dem 01. Mai 2014 tritt die 3. Auflage der "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien" in Kraft. Herausgeber sind die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM).
Vor dem 01. Mai 2014 begonnene Abstinenzverträge können entsprechend der 2. Auflage beendet werden.
Änderungen bei der zur Haarentnahme!
Ab 01.Mai, darf nicht mehr jeder beliebige Arzt eine Haarentnahme durchführen, sondern nur noch ausgebildete CTU Ärzte. Aus der Liste der CTU-Ärzte kann der Arzt der die Haarentnahme durchführt, frei gewählt werden. Ratsam ist es, die Haaranalyse von der psychologischen Untersuchung zu trennen, um Interessenskonfilkte zu vermeiden. So wird dem Betroffenen der Befund übermittelt und er kann den Befund derekt der Führerscheinstelle übergeben.
Bei Haaranalysen die bei BAVARIAN LIFESCIENCE (http://www.bavarian-lifescience.de) beauftragt werden, erhält ab 1. Mai jeder eine Liste von CTU zugelassenen Ärzten vor Ort. So ist weiterhin eine problemlose Online-Abwicklung von MPU Haaranalysen möglich.
Welche Neuerungen gelten ab dem 01.Mai 2014 bei Abstinenznachweis für Drogen?
Viele Neuerungen betreffen die sogenannten CTU-Kriterien (Chemisch Toxikologische Untersuchung). Insbesondere hinsichtlich der Verwertbarkeit von Haaranalysen. Die maximal zu untersuchende Haarlänge für Drogen wurde von proximalen 12 cm auf 6 cm reduziert. Das heißt, wenn man 1 Jahr Drogenabstinenz nachweisen muss, sind ab 01.Mai, 2 Haaranalysen mit je 6cm Haarlänge notwendigen werden.
Zudem werden zukünftig gebleichte Haare generell nicht mehr im Rahmen der MPU akzeptiert. Kolorierte Haare (Färbung/Tönung) werden bei Drogenanalysen nur noch akzeptiert, wenn eine zusätzliche Urinabgabe für die letzten 6 Monate. Daher ist es ab 01.Mai empfehlenswert unbehandeltem Haar zur Drogenanalyse abzugeben.
Körperhaare können im Rahmen der MPU verwendet werden, jedoch nicht abschnittsweise.
Bei dem Abstinenznachweis für Alkohol treten die folgenden Änderungen in Kraft!
Bei Haaranalysen für Ethylglucuronid (EtG) bleibt die maximale Haarlänge bei 3 cm bestehen.
Zukünftig werden gebleichte Haare generell nicht mehr im Rahmen der MPU/EtG akzeptiert.
Körperhaare können im Rahmen der MPU auf Alkohol verwendet werden, jedoch nicht abschnittsweise. Zudem ist für den Nachweis von Ethylglucuronid die Verwendung von Achselhaaren unzulässig.
Eine CTU taugliche MPU Haaranalyse auf Drogen oder Alkohol (http://www.drogendetektive.com/haaranalyse-abstinenznachweismpugerichtlich-verwertbar/online-bestellen) kann ab 1.Mai 2014 bei BAVARIAN LIFESCIENCE abgewickelt werden. BAVARIAN LIFESCIENCE bietet hierzu kompetente Beratung unter der Hotline 08031 39 12 660 an.
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