EILMELDUNG ++ G-BA Richtlinie in Kraft ++
17.04.2014 / ID: 164266
Medizin, Gesundheit & Wellness
Folgende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 23. Januar 2014 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am heutigen Tag, 17. April 2014, in Kraft: Die Vereinbarung zum Qualitätsmanagement: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V und die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V.
Folgende Regelungen und Verpflichtungen sind darin unter anderen enthalten:
- Mindeststandards für ein klinisches Risikomanagement
- Mindeststandards für ein einrichtungsinternes Fehlermeldesystem
- Die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen
- Die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements
Seminar klärt auf
Für viele Ärzte und Gesundheitseinrichtungen gibt es trotzdem mehr Fragen als Antworten. Licht ins Dunkel bringt da die Schulung und Beratung durch hochqualifizierte Experten. Als eine der renommiertesten Fachfrauen für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen gilt Dr. med. Kirstin Börchers, Vizepräsidentin a.D. des Deutschen Ärztinnenbundes und Inhaberin des Beratungsunternehmens "QM Börchers Consulting +" mit Sitz in Herne. Im kommenden Seminar "Risikomanagement: Die G-BA-Richtlinie erfüllen" gehen sie und ihr Berater-Team ausführlich auf die Thematik ein und leisten wertvolle Hilfestellung bei der rechtskonformen Umsetzung der nun in Kraft getretenen Richtlinie. Das Seminar findet am 28. Mai und 24. September dieses Jahres in Herne statt und kostet pro Person 195 Euro. Hier geht es zum Seminar: Risikomanagement: Die G-BA-Richtlinie erfüllen (http://goo.gl/1dQKhY) .
Darüber hinaus steht Dr. Börchers auch gerne Kollegen, Vertretern von Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und Medienvertretern für Rückfragen zum Thema zur Verfügung.
Bildrechte: (c) 2014 Marie-Theres Niessalla
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QM Börchers Consulting +
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