Auszubildende mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich
30.09.2014 / ID: 176028
Medizin, Gesundheit & Wellness
Legasthenie und Dyskalkulie können Auszubildende auch noch im Erwachsenenalter beeinträchtigen. Die Schulzeit wird von den meisten Betroffenen als zwar schwerste Zeit empfunden, da dort der Erwerb der Lese-, Rechtschreib- und Rechenkompetenzen im Mittelpunkt steht. Aber auch bei der Ausbildung können einige Auszubildende noch daran scheitern, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. "Es ist schon fatal, wie viele Auszubildende eine Ausbildung abbrechen oder nicht abschließen können, weil sie die Prüfungen nicht bestehen", bedauert Christine Sczygiel, Bundesvorsitzende des BVL. "Dabei geht es nicht um ein Versagen bei den fachlichen Kompetenzen, sondern um die Nichtgewährung eines Nachteilsausgleichs in den Prüfungen", sagt Sczygiel.
Viele Auszubildende sprechen nicht offen über ihre Probleme beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, weil sie Angst davor haben, man könnte damit auch ihre fachlichen Fähigkeiten in Frage stellen. Dabei sind Arbeitgeber und die Kammern sehr daran interessiert, junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Wichtig für alle Beteiligten ist zu wissen, in welcher Form eine anforderungsgerechte Unterstützung erfolgen kann. Der BVL berät Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, welche Maßnahmen hilfreich sein können, damit ein Auszubildender seine fachlichen Fähigkeiten uneingeschränkt in den Prüfungen darlegen kann. Wichtige Hinweise zur Gestaltung eines Nachteilsausgleichs erhalten Ausbildungsbetriebe und Kammern auch über das neue Handbuch "Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie sowie zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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