Neues Gesetz macht Weg frei für 5.000 neue Pflege-WGs bis 2030
06.10.2014 / ID: 176572
Medizin, Gesundheit & Wellness
Gelsenkirchen/NRW, 6. Oktober 2014. Als dringend notwendigen "Befreiungsschlag " bezeichnet der Fachverband "WIG - Wohnen in Gemeinschaft in NRW" die Verabschiedung des neuen NRW-Pflegegesetzes. "Die Neuregelung gibt allen Leistungsanbietern aus Pflege und Wohnungswirtschaft endlich Sicherheit bei Planung, Bau, Betrieb oder Begleitung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Gleichzeitig schreibt es den Schutzbedarf der pflegebedürftigen Menschen verbindlich fest", sagte der WIG-Vorsitzende Claudius Hasenau Anfang Oktober in Gelsenkirchen. In dem 2007 gegründeten Fachverband mit Sitz in Gelsenkirchen haben sich Betreiber von rund 100 WGs für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf in NRW zusammengeschlossen.
Die Entscheidung mache den Weg frei, Wohngemeinschaften als Regelversorgung in die Quartiere zu bringen, so Hasenau. Realistisch sei nun der Bau von rund 5.000 ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit je zehn Plätzen bis zum Jahr 2030. "Diese Schätzung deckt den tatsächlichen Bedarf. Sie basiert auf der demografischen Entwicklung, den Veränderungen im stationären Bereich und den Anforderungen der modernen Gesellschaft", sagte der WIG-Vorsitzende. Aktuell gibt es nach Schätzungen von WIG in NRW erst etwa 400 pflegerisch betreute Wohngemeinschaften. Hasenau: "Der Bedarf ist riesengroß. Alle Akteure stehen in den Startlöchern und haben nur auf das Gesetz gewartet, um zu handeln." Ein besonders großer Bedarf bestehe in der Schaffung sogenannter "Demenz-WGs".
Einheitliche Standards für Qualität fehlen noch
Nach Ansicht des Fachverbandes klafft im neuen Gesetz leider noch immer eine wichtige Lücke, die vor dem Hintergrund der aktuellen Betreuungsskandale in Flüchtlingsheimen dringend geschlossen werden müsse. Claudius Hasenau: "Wir fordern, dass ein landeseinheitlicher Rahmenvertrag im Gesetz festgeschrieben wird, der feste Standards verbindlich macht. Es darf nicht sein, dass Städte individuell und zumeist nach Kassenlage über Leistung und Qualität der pflegerischen Betreuung in Wohngemeinschaften bestimmen. Jeder pflegebedürftige Mensch muss das Recht bekommen, für sein Geld die gleiche Leistung zu gleicher Qualität in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zu erhalten. Das ist zurzeit leider nicht der Fall."
Brandschutz-Vorschriften führen zu WG-Schließungen
Darüber hinaus werde das Gesetz durch den verbindlich vorgeschriebenen Brandschutz auch zu Schließungen vorhandener Wohngemeinschaften führen, sagt Claudius Hasenau. Auf Betreiber von Bestands-WGs, die nun zum Beispiel eine Brandmeldeanlage nachinstallieren oder einen zweiten Rettungsweg einrichten müssten, kämen schnell Kosten von bis zu 250.000 Euro zu. Hasenau: "Wo dieser Brandschutz nicht zu organisieren ist, werden Wohngemeinschaften vom Markt verschwinden." Unter dem Titel "Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften" thematisiert WIG NRW den richtigen Umgang mit dem Brandschutz auf der Fachtagung "Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften in NRW", die am Dienstag, 18. November 2014, im Wissenschaftspark Gelsenkirchen stattfindet.
Wohngemeinschaften Demenz Altenpflege Wohnungswirtschaft Senioren Wohnen Quartier WIG NRW demografischer Wandel
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WIG - Wohnen in Gemeinschaft NRW e.v.
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