Pressemitteilung von Michaela Wehr

Osteopathie: Kosten reduzieren durch Qualitätssicherung / VOD bedauert Entscheidung der Techniker Krankenkasse


09.10.2014 / ID: 176990
Medizin, Gesundheit & Wellness

(Mynewsdesk) Wiesbaden. Rund 8,5 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten ab 2015 deutlich geringere Zuschüsse zu den Kosten für Osteopathie-Behandlungen: Die Techniker Krankenkasse (TK) reduziert die Erstattung von maximal 360 Euro auf höchstens 120 Euro im Jahr und setzt stattdessen auf ein neues Bonussystem. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. sieht in diesem Schritt eine Reaktion auf die vermeintliche Kostenexplosion bei den Osteopathieausgaben der Kassen, bedauert die Entscheidung und appelliert an die übrigen Kassen, überlegt zu handeln. 

Wer kritisiert, die Zahlungen für freiwillige Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen für Osteopathie-Behandlungen hätten sich erhöht, macht die Rechnung ohne die Kostenersparnisse durch Osteopathie für das Gesundheitssystem. Addiert man die Einsparungen durch Osteopathie-Behandlungen – z.B. für nicht mehr nötige Operationen oder Arztbesuche – und die Einnahmen der Kassen durch Neukunden käme man auf ein Nullsummenspiel oder hätte einen Netto-Einspareffekt. „Was wir vielmehr brauchen, ist eine Sicherung der Qualität der Osteopathiebehandlungen“, so die VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) DO und kritisiert, dass die TK als Deutschlands größte Krankenkasse hier kein Exempel statuiert.

Bereits seit Inkrafttreten des Versorgungstrukturgesetzes 2012 bezuschusst die TK als Vorreiter Osteopathiebehandlungen in Form von Zusatzleistungen. Immer mehr Kassen folgten; mittlerweile erstatten mehr als 100 Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie. „Die Erstattungspraxis bedarf allerdings dringender Korrekturen, um eine hohe Patientensicherheit gewährleisten zu können und die für Osteopathen notwendige Rechtssicherheit zu schaffen“, so VOD-Rechtsexpertin Dr. Sylke Wagner-Burkard. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten osteopathische Leistungen nur dann anteilig erstatten, wenn eine qualifizierte osteopathische Ausbildung vorliegt und der Osteopath durch die Behandlung nicht mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt gerät. Denn was viele nicht wissen: Die osteopathische Ausbildung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden sehr unterschiedlich – von 300 bis 1350 Unterrichtseinheiten; für Kassen und Patienten kaum durchschaubar, für die Qualität der Behandlung entscheidend. Und: Der osteopathisch tätige Physiotherapeut kommt mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt, wenn er nicht den Heilpraktikerstatus hat.

Und genau hier ist anzusetzen: Werden die Anforderungen an die Teilnahme an der Erstattung im Sinne der Patientensicherheit und Rechtssicherheit erhöht, würden hierdurch sinnvoll Kosten eingespart. „Bleibt nur die Hoffnung, dass die übrigen Kassen die Idee der TK nicht kopieren, sondern die Chance ergreifen, durch erhöhte Anforderungen an die osteopathische Ausbildung der Therapeuten einen echten Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitsmarkt zu leisten“, so Dr. Sylke Wagner-Burkard.



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