Chinin-Präparate verschreibungspflichtig
31.03.2015 / ID: 191660
Medizin, Gesundheit & Wellness
München-Großhesselohe, April 2015. Chinin-Präparate zur Anwendung beim Menschen unterliegen ab dem 1. April 2015 ausnahmslos der Verschreibungspflicht. Da Chinin eine Substanz mit erheblichem Nebenwirkungspotenzial ist, stellt der Gesetzgeber diese Chinin-Präparate unter ärztliche Aufsicht. Stattdessen empfiehlt die oberste Arzneimittel-Überwachungsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass zur Therapie von Wadenkrämpfen ein Behandlungsversuch mit Magnesium vor der Gabe von Chinin erfolgen sollte, wenn ihnen keine ernsthafte Erkrankung zugrunde liegt.
Chinin ist vor allem als Zusatz von Getränken oder als Arzneimittel zur Therapie von Malaria bekannt. Außerdem kommt es in Deutschland auch als Wirkstoff in Arzneimitteln gegen Muskelkrämpfe zum Einsatz: Allerdings kann Chinin erhebliche Nebenwirkungen wie schwere Blutbildveränderungen, Blutplättchenarmut und lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen mit sich bringen. Der Gesetzgeber hat daher nun eine Verschreibungspflicht für Chininpräparate erlassen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt stattdessen, dass zur Therapie von Wadenkrämpfen ein Behandlungsversuch mit Magnesium vor der Gabe von Chinin erfolgen sollte , wenn ihnen keine ernsthafte Erkrankung zugrunde liegt. Magnesiummangel gilt als die bekannteste Ursache bei Muskel- und Wadenkrämpfen: Die Einnahme dieses körpereigenen Stoffes bietet somit eine gut verträgliche Option zur Ursachenbehandlung.
Wer auf Nummer sicher gehen will und eine bewährte und verträgliche Alternative bei Muskelkrämpfen aufgrund eines Magnesium-Mangels sucht, lässt sich idealerweise in der Apotheke kompetent beraten. Zum Beispiel zum Biolectra Magnesium Sortiment, welches vielfältige Dosierungen und Darreichungsformen für eine individuell angepasste Magnesiumversorgung in hoher Qualität bietet.
Bildquelle: Hermes Arzneimittel GmbH
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