Pressemitteilung von Marcus Nielsen

Gerichtliche Einigung: Gehroboter Ekso erstmals Teil der Entschädigungssumme


31.03.2015 / ID: 191707
Medizin, Gesundheit & Wellness

London (UK), 31. März 2015 - Die Kosten für den "anziehbaren" Gehroboter Ekso von Ekso Bionics wurden vom High Court of Justice in London erstmals offiziell als Entschädigungsleistung definiert. Für Kläger Dale Messenger, der aufgrund einer Schussverletzung vom ersten Lendenwirbel ab gelähmt ist, ist sein lang andauernder Rechtsstreit damit beendet. Die Kosten für das Hightech-Exoskelett, mit dem Dale seit seinem Unfall zu Hause trainiert, sowie sämtliche Wartungs- und Folgekosten bekommt er erstattet.

"Im Rahmen meines Verfahrens wurden viele Therapieansätze und Rehabilitationswerkzeuge, darunter verschiedene Exoskelette, diskutiert und ausprobiert. Das Gangtraining mit dem Ekso erwies sich dabei als sehr viel effektiver als ich es mit je habe vorstellen können", sagt Dale Messenger, "das reicht von Schmerzlinderung, Verbesserung meiner Verdauungsfunktion bis hin zur Steigerung meiner Motorik und meiner Empfindungen."

Ben Rogers, Partner bei Stewarts Law LLP, eine der größten Rechtsanwaltssozietäten im Vereinigten Königreich, und Spezialist für komplexe Streitfälle, fügt hinzu: "Soweit uns bekannt ist, ist Dales Fall der erste in England und Wales, bei dem Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, um die Kosten für ein Rehabilitationsgerät und die nötige Einweisung der betreuenden Physiotherapeuten erstattet zu bekommen. Die gerichtliche Einigung zeigt, dass eine Kostenübernahme von robotischen Exoskeletten wie dem Ekso generell möglich ist, verdeutlicht aber auch den Bedarf an hochspezialisierten medizinischen und juristischen Sachverständigen, um solche Ansprüche erfolgreich durchzusetzen."

"Dies ist ein Meilenstein für alle Patienten, die sich auch zu Hause eine effektive Rehabilitation ermöglichen möchten", sagt Nathan Harding, Chief Executive Officer von Ekso Bionics. "Die ersten Ergebnisse der europaweiten Ekso-Studie, an der führende Rehabilitationszentren beteiligt sind, werden den Nutzen und die Effizienz des Ekso, die auch Dale schon erleben durfte, einmal mehr bestätigen. Da Patienten jetzt die Möglichkeit haben, die Kosten für unseren Gehroboter zur Heim-Rehabilitation erstattet zu bekommen, sind wir darauf gespannt, wie sich der bessere Zugang zu den Geräten auf die Patienten zukünftig auswirken wird."
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http://www.eksobionics.com
Ekso Bionics
29th Floor, 1 Canada Square E14 5DY London

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Weissenbach PR
Nymphenburger Str. 86 80636 München


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