Pressemitteilung von Regina Lindhoff

Humanitäres Gebot


18.06.2015 / ID: 198205
Medizin, Gesundheit & Wellness

Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni mitteilt, können Asylbewerber nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zahnmedizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen. Geregelt ist dies im Asylbewerberleistungsgesetz, das die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorsieht. Kostenträger sind die Sozialämter, die den erforderlichen Zahnbehandlungsschein ausstellen, der wie die elektronische Gesundheitskarte des gesetzlich Versicherten Voraussetzung für die Abrechnung des Zahnarztes ist. Der Zahnbehandlungsschein gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist, für ein Quartal und auch nur für eine Zahnarztpraxis.

Das Behandlungsspektrum reicht von der Schmerzbeseitigung bis zur Versorgung mit Zahnersatz. Eine Behandlung in größerem Umfang kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Im Zweifelsfall entscheiden darüber die Zahnärzte bei den Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise. Kiefergelenk-, Parodontal- und Zahnersatzbehandlungen einschließlich der Reparaturen müssen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Besondere Einschränkungen gelten für kieferorthopädische Maßnahmen.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, erklärt dazu: "Jeder Behandlungsfall ist ein Einzelfall und die Behandlung von Asylbewerbern ist mit viel Bürokratie und auch Unsicherheiten bei allen Beteiligten verbunden. Einerseits sind sehr viele Formalitäten zu beachten, andererseits ist ein Behandlungsbedarf oft zweifelsfrei vorhanden. Dem zahnmedizinisch Machbaren stehen die strikten Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes und auch die knappen Kassen der Länder und Kommunen entgegen. Das ist insbesondere bei der zahnärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedauerlich. Angesichts der weiterhin steigenden Zahl von Asylbewerbern wären klarere und vor allem einfachere Regelungen wünschenswert. In jedem Fall gilt hier aber auch, dass die Behandlung leidender Menschen durch den Zahnarzt ein humanitäres Gebot ist."

Bildquelle: Foto: Heike Knauff-Oliver
Asylbewerber Flüchtlinge Zahnbehandlung Weltflüchtlingstag

http://www.kzvh.de
KZVH
Lyoner Straße 21 60528 Frankfurt/M.

Pressekontakt
http://www.kzvh.de
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Lyoner Straße 21 60528 Frankfurt/M.


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Regina Lindhoff
11.07.2018 | Regina Lindhoff
Ordnung im Schulranzen
26.10.2017 | Regina Lindhoff
Sammeltipp für den Herbst
20.10.2017 | Regina Lindhoff
Bessere Hilfe im Heim und zu Hause
05.10.2017 | Regina Lindhoff
Keine Chance der Karies
25.09.2017 | Regina Lindhoff
Unglaublich, aber wahr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2025 | Arztpraxis Innere Medizin MVZ - Stuttgart
Winterzeit ist Grippezeit
28.11.2025 | Gallenstein-Rebell Erik Mack
Ohne OP: So bekämpft Erik Mack Gallensteine natürlich
28.11.2025 | DERMATOLOGISCHE PRIVATPRAXIS DR. MED. ANNA BRANDENBURG
Wenn Haut-Regeneration neu gedacht wird
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 432.954
PM aufgerufen: 74.312.398