Gerührt und geschüttelt
03.08.2016 / ID: 235466
Medizin, Gesundheit & Wellness
Stuttgart - Individuell hergestellte Rezepturen aus der Apotheke sind ein wichtiger Bestandteil und ein wesentlicher Beitrag in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Sie schließen eine therapeutische Lücke, wo industriell hergestellte Fertigarzneimittel nicht verfügbar sind - zum Beispiel bei der Behandlung von Kleinkindern und Säuglingen. Hier werden dann in der Apotheke Arzneimittel in individueller Wirkstärke und Zusammensetzung hergestellt.
Pro Jahr werden in Deutschlands Apotheken rund 14 Millionen Rezepturen allein für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hergestellt. Nach Berechnung des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) sind darunter rund acht Millionen "allgemeine Rezepturen", wie beispielsweise Kapseln oder Salben. Sie können in jeder öffentlichen Apotheke hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialrezepturen, deren Anfertigung hohe technische und räumliche Anforderungen stellt. Sie werden deshalb nur in spezialisierten Apotheken angefertigt. Zu diesen Rezepturen gehören rund drei Millionen Methadon-Zubereitungen, etwa zwei Millionen Zytostatika (Krebsmedikamente) und etwa eine Million parenterale Lösungen zur künstlichen Ernährung Schwerkranker.
Schon die Anfertigung allgemeiner Rezepturen ist ein zwar standardisierter, aber aufwändiger und arbeitsintensiver Prozess. Die Anforderungen an die Herstellung sind dabei in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Rezepturen werden streng nach Herstellungsvorgaben abgewickelt, die entsprechend dokumentiert werden müssen. Das ist zeit- und personalaufwändig, wie Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg erklärt: "Wenn wir ein Rezept über eine Rezeptur erhalten, machen wir zunächst eine sogenannte Plausibilitätsprüfung. Das bedeutet, dass der Apotheker überprüft, ob die angegebene Darreichungsform (Salbe, Kapsel, Tropfen) sowie die Dosierung des Wirkstoffes und anderer Stoffe in der Rezeptur die gewünschte Wirkung haben werden." Danach wird eine Handlungsanweisung geschrieben. "Hier wird detailliert darlegt, wie die Rezeptur genau herzustellen ist. Erst dann kann es eigentlich mit der Zubereitung losgehen."
Der Herstellungsprozess beginnt dann mit einer wissenschaftlichen Prüfung der Aus-gangsstoffe und mündet in die eigentliche Zubereitung. Gulde erklärt: "Der gesamte Prozess, von der Plausibilitätsprüfung bis zur Abfüllung des fertigen Arzneimittels, wird akribisch protokolliert. Der gesamte Dokumentationsaufwand für den Apotheker ist immens hoch. Aber er erfüllt auch den Zweck, dass immer nachvollzogen werden kann, wer was wie und wann gemacht hat. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass wir diesen hohen Aufwand nicht bezahlt bekommen!"
Bei Rezepturen berücksichtigt die Arzneimittelpreisverordnung nur den Aufwand für den Einkauf der Grundsubstanzen und die Herstellung des Arzneimittels. Bei rezeptpflichtigen Fertigarzneimitteln erhält die Apotheke hingegen für Beratung und Abgabe ein Fixhonorar von 8,35 Euro, von dem ihr nach Abzug des gesetzlich fixierten Apothekenabschlags für die GKV noch 6,86 Euro netto verbleiben. Diese Vergütung gibt es bei Rezepturarzneimitteln nicht. Für Gulde ist das kaum nachvollziehbar, da gerade individuell hergestellte Rezepturen oft eine intensive Beratung erfordern.
Ein Beispiel: Die Herstellung von individuellen Kapseln dauert rund eine Stunde, berichtet Apotheker Gulde aus der Praxis. Ein Viertel davon nimmt die Dokumentation in Anspruch. Der Apotheker bekommt die Stoffe für die Herstellung der Arznei bezahlt. Für seinen Arbeitsaufwand von einer Stunde darf er bei der Herstellung von bis zu 12 Kapseln den sogenannten Rezepturzuschlag von sieben Euro abrechnen. Ein anderes Beispiel: Die Zubereitung einer individuellen Salbe dauert etwa eine dreiviertel Stunde. Aber, so Gulde: "Für bis zu 200 Gramm Salbe bekommen wir von den gesetzlichen Krankenkassen gerade einmal fünf Euro. Für einen solchen Stundenlohn arbeitet spätestens seit Einführung des Mindestlohns in Deutschland niemand mehr."
Die Apothekerverbände fordern deshalb seit langem, auch bei Rezepturarzneimitteln die Beratung und Abgabe mit 8,35 Euro zu vergüten, zuzüglich 0,16 Euro zur Förderung der Sicherstellung des Nacht- und Notdienstes. Der Blick auf ein aktuelles Gesetzesvorhaben, das im Herbst in die politische Beratung gehen soll und in dem eine solche Vergütung anklingt, stimmt Gulde zuversichtlich. "Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber unsere Rezepturen hinsichtlich des Beratungsaufwands den Fertigarzneimitteln gleichstellt." Er sieht aber auch ein übergeordnetes, sinnvolles politisches Ziel erreichbar. "Zugleich würden damit im Gesundheitssystem entscheidende Steuerungsimpulse gesetzt, über die eine dauerhafte, flächendeckende Verfügbarkeit individueller Rezepturen abgesichert und Versorgungslücken vermieden würden."
Bildquelle: ABDA
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Landesapothekerverband Baden-Württemberg
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