Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen zur Heilmittelrichtlinie in Kraft
12.04.2017 / ID: 258595
Medizin, Gesundheit & Wellness
Die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird durch die Heilmittel-Richtlinie regelt.
Seit 1. Januar 2017 sind Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie und seit März 2017 das "Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz" in Kraft. Z. B. gelten neue Regelungen bei der Verordnung von längerfristigem Heilmittelbedarf.
Der in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene Praxisratgeber "Heilmit-tel verordnen, kodieren und überprüfen" bietet niedergelassenen Ärzten und Heilmittelerbringern Umsetzungshilfen zum Heilmittelkatalog und zum langfristigen Heilmittelbedarf.
Das Handbuch unterstützt mit der Kommentierung der Heilmittel-Richtlinie und dem übersichtlichen Heilmittelkatalog beim Ausstellen und Überprüfen von Heilmittelverordnungen. Arbeitshilfen zum Download erleichtern das Praxismanagement.
Mehr Informationen unter: http://www.forum-verlag.com/heilmittel verordnen (https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/gesundheitswesen-und-pflege/praxismanagement-abrechnung-und-therapie/12609/heilmittel-verordnen-kodieren-und-ueberpruefen?ca=1236-5)
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