Notvertretungsrecht für Ehegatten ersetzt weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht
30.05.2017
Medizin, Gesundheit & Wellness
Von Margit Winkler, Leiterin Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung
Bad König, 30.05.2017 - Das unabhängige und neutrale Deutsche Privat Institut Generatio-nenBeratung begrüßt das Ende vergangener Woche verabschiedete Notvertretungsrecht für Ehegatten. Der Ehegatte oder Lebenspartner ist dadurch berechtigt, beispeilsweise nach einem Schlaganfall oder Unfall des anderen über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Eheleute dürfen sich, wenn der Partner verunglückt oder schwer erkrankt ist, gemäß dem neuen Recht vorübergehend und ausschließlich im medizinischen Bereich vertreten. Unklar ist, wie lange dieser Notfall gilt. Will jemand zudem nicht seinen Partner als Betreuer im Krankheitsfall einsetzen, so muss er dies separat regeln. Fälschlicherweise entsteht mit dem neuen Recht der Eindruck, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. Es ist aber falsch zu glauben, dass der Partner nun alles entscheiden kann. Das neue Recht ersetzt die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht. Eine automatische Vertre-tungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit dem medizinischen Fall zusammenhängen, gibt es auch künftig nicht. Ohne Vorsorgevollmacht mündet eine dauerhafte entsprechende Beeinträchtigung in eine nicht gewollte Betreuung, die vom Gericht kontrolliert wird. Das Vertretungsrecht alleine schützt davor nicht. Wir empfehlen deshalb jedem Paar, ihre Vorkehrungen trotz neuem Vertretungsrecht individuell zu treffen. GenerationenBerater helfen dabei.
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