Pressemitteilung von Claudia Wiedenmann

DGHS warnt vor Patientenverfügungen von DIPAT...


Medizin, Gesundheit & Wellness

Das Landgericht Augsburg hat am 16. August 2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden wahrheitswidrigen Aussagen zu machen:

-dass für Patientenverfügungen und deren Anbieter erstmals ein verbindlicher Qualitäts-standard gilt,
-dass als einziger Anbieter der ärztliche Onlinedienst DIPAT nach den strengen Vorgaben des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen zertifiziert worden ist,
-dass der Standard BVSV Nr. 055 ab sofort gerichtsverbindlich für alle Sachverständigen des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen ist und
-dass eine wirksame Patientenverfügung nur aus ärztlicher Hand kommen kann.

Die einstweilige Verfügung ist einer von mehreren rechtlichen Schritten, die die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eingeleitet hat.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg. Die DGHS als gemeinnütziger Verein und seit 35 Jahren erfahrener Anbieter von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beobachtet den Onlinedienst DIPAT mit seinem extrem aggressiven und wahrheitswidrigen Werbeverhalten schon seit längerer Zeit", sagt RA Prof. Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS. Dies schon allein deshalb, weil der so genannte ärztliche Onlinedienst DIPAT mit unwahren Behauptungen und rechtswidrigen Methoden alle seriösen Anbieter von Patientenverfügungen zu diskreditieren versucht und gleichzeitig unerfahrene Menschen, die sich mit gesundheitlicher Vorsorge befassen, täuscht. Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg ist daher für alle seriösen Anbieter von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten von richtungsweisender Bedeutung. Denn Menschen, die eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht aufsetzen wollen und sich von einem Anbieter beraten lassen oder sich an dessen Mustertexten orientieren wollen, müssen sich darauf verlassen können, dass sie es mit einem seriösen und kompetenten Anbieter von rechtssicheren Patientenverfügungsformularen zu tun haben.
DIPAT Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Patientenverfügung Urteil

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