Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen
22.09.2017 / ID: 271894
Medizin, Gesundheit & Wellness
Auch pflegebedürftige Mitmenschen und deren Angehörige wollen verreisen.
Wäre da nicht das Handicap der Pflegebedürftigkeit mit all ihren Mühen, die in die Urlaubsplanung einbezogen werden muss.
"Damit auch Pflegebedürftige und deren Familien sorglos den nächsten Urlaub planen können, bieten wir 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Osteuropa als Urlaubsbegleitung an", beschreibt Werner Sperber, Geschäftsführer einer Personalvermittlungsagentur im tschechischen Pilsen, deren einzigartiges Angebot im Bereich der Seniorenbetreuung.
Kostenerstattung der Pflegekasse bei Reisebegleitung durch Ersatzpflegeperson
Die 24-Stunden-Urlaubspflege wird zu einem monatlichen Preis von 2.500 Euro angeboten. Weiter besteht noch die Möglichkeit einer Betreuung über einen Zeitraum von einer Woche (1.000 Euro), zwei Wochen (1.500 Euro) und drei Wochen (2.000 Euro). Mit diesen Beträgen sind alle Kosten, auch die Fahrtkosten, abgedeckt. Kost und Logis der Betreuungskraft werden wie üblich durch den Auftraggeber gestellt.
Im Rahmen der Verhinderungspflege ist eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse für eine Ersatzpflegekraft auch als Urlaubsbegleitung, auch im Ausland, möglich.
Die maximale Erstattungshöhe beträgt hier 2.418 Euro pro Kalenderjahr.
Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o.
Herr Werner Sperber
Safarikovy sady 7
301 00 Plzen
Tschechische Republik
fon ..: 0049 9181 5209681
web ..: http://www.betreuerin-aus-osteuropa.de
email : info@betreuerin-aus-osteuropa.de
Pressekontakt
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