Zahnersatz: lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss
08.10.2019 / ID: 329748
Medizin, Gesundheit & Wellness
Besuchen gesetzlich Versicherte ihren Zahnarzt regelmäßig einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und lassen dies im Bonusheft vermerken, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz: Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen um 20 Prozent. Haben die Versicherten über zehn Jahre jedes Jahr ihre Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 Prozent.
Bonusheft – 2019 schon beim Zahnarzt gewesen?
„Wem für dieses Jahr noch ein Stempel von seiner Zahnarztpraxis fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.“
Fehlen Einträge oder ist das Bonusheft verloren
Zahnärzte bewahren Befunde und Behandlungen über zehn Jahre auf. So können die Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis Einträge auch nachträglich ergänzen oder ein neues Heft ausstellen. Selbst wenn das Bonusheft einmal verloren gegangen ist.
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