Pressemitteilung von Jörg Meyer zu Altenschildesche

TÜV Rheinland: Gesundheitliche Belastungen von Schichtarbeit gezielt reduzieren


Medizin, Gesundheit & Wellness

Verlässliche Dienstpläne und Pausen fördern die Gesundheit / Rituale unterstützen einen erholsamen Schlaf / Pizza und Pommes sind im Nachtdienst nicht ideal

Köln, 12. Dezember 2019. In den hochentwickelten Industrieländern ist Arbeit in Schichtsystemen keine Seltenheit. In Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt der Anteil der Beschäftigten in Schichtarbeit zwischen 1992 und 2017 von 11,5 Prozent auf 15,3 Prozent gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Doch Schichtarbeit kann zu gesundheitlichen Problemen führen. "Bei Schichtarbeit können einfache Maßnahmen dazu beitragen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Dazu gehören neben der richtigen Ernährung und ausreichend Bewegung auch eine verlässliche Schichtplanung und regelmäßige Pausen", erläutert Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von 23 Uhr bis sechs Uhr tätig sind, eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden vor. Eine Verlängerung ist nur bei einem entsprechenden Ausgleich möglich. Besondere Regelungen gelten zudem für Schwangere, stillende Frauen und Minderjährige. Für sie gilt zwischen 20 Uhr und sechs Uhr ein Einsatzverbot. Ausnahmen und Verlängerungen der wöchentlichen Arbeitszeiten sind möglich, aber nicht verpflichtend. Sie müssen als freiwillige, individualvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden.

Der Biorhythmus bestimmt die Toleranz für Schichtarbeit
Die innere Uhr steuert verschiedene Körperfunktionen wie den Stoffwechsel, die Verdauung oder den Herzschlag. Wichtigster Taktgeber für diesen Biorhythmus ist der Wechsel zwischen Tag und Nacht. Wann Menschen am leistungsfähigsten sind, hängt aber auch davon ab, ob sie eher ein Frühaufsteher oder ein Nachtmensch sind. Trotzdem ist der Mensch grundsätzlich tagaktiv. Nachtarbeit verschiebt die Leistungs- und Erholungsphasen, vollständig umkehren lassen sie sich aber nicht. In der Regel führt diese Verschiebung bereits ab der dritten Nachtschicht zu Befindlichkeitsstörungen. Dienstpläne sollten daher so gestaltet sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maximal drei Nachtschichten in Folge absolvieren.

Rituale fördern den Schlaf
Tagschlaf ist weniger tief und erholsam als die Nachtruhe. Daher sind chronischer Schlafmangel und Schlafstörungen bei Schichtarbeitenden weit verbreitet. "Die Hauptschlafphase sollte mindestens vier Stunden lang sein und nicht für soziale Verpflichtungen oder Termine wie Arztbesuche unterbrochen werden. Rituale vor dem Zubettgehen helfen dabei, zur Ruhe zu kommen und Schlaf zu finden", so die Expertin. Schichtdienst und vor allem Nachtarbeit erschweren es, am Familienleben teilzunehmen und Freizeitaktivitäten beispielsweise in Vereinen zu gestalten. Der eingeschränkte Kontakt zu Freunden und Familie kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen und sich negativ auf die Lebensqualität auswirken.

Risikofaktoren erkennen und vorbeugen
Um gesundheitlichen Belastungen vorzubeugen oder sie frühzeitig zu erkennen, sollten Schichtarbeitende die Angebote des Betriebsarztes nutzen. Neben einer Untersuchung steht dabei die Beratung im Mittelpunkt. Sie umfasst auch Tipps für ausgleichende Bewegung und eine gesunde Ernährung. So sollten Mahlzeiten mit hoher Energiedichte, etwa Pommes oder Pizza, vor und während einer Nachtschicht vermieden werden. Sie belasten die Verdauungsorgane und machen müde.

Arbeitgeber können gesundheitlichen Belastungen der Beschäftigten vorbeugen, indem sie die Arbeitsbedingungen gesundheitsbewusst gestalten. "Regelmäßige Pausen sind wichtig, um die ganze Nacht fit und konzentriert zu bleiben. Ein Pausenraum bietet die Möglichkeit, in den Ruhephasen kurz abzuschalten oder ungestört zu essen. Optimal für die Erholung sind längere Freizeitblöcke, beispielsweise am Wochenende. Sie sind effektiver als einzelne freie Tage", weiß Schramm.

Weitere Informationen unter https://www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
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