TÜV Rheinland: Ganzheitliche Betrachtung fördert den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Maschinenarbeitsplätzen
02.04.2020
Medizin, Gesundheit & Wellness
Produkt- und Betriebssicherheit verzahnt zu betrachten spart Zeit und Kosten / Maschinensicherheit vor Inbetriebnahme umfassend prüfen / Informationen auf http://www.tuv.com/maschinensicherheit
Köln, 2. April 2020. Arbeitsplätze an Maschinen müssen sicher sein. Verantwortlich dafür ist laut Arbeitsschutzgesetz der Unternehmer: Er muss alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. "Für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist eine ganzheitliche Betrachtung sinnvoll. Unsere Experten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bewerten dabei einerseits die Maschine auf Basis der Maschinenrichtlinie und andererseits die Arbeitsumgebung. Sie haben also sowohl die Produktsicherheit als auch die Betriebssicherheit im Blick", erklärt Norbert Wieneke, Geschäftsfeldleiter Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.
Maßgeschneiderte Lösungen
Damit eine Maschine in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden darf, muss der Hersteller durch Anbringen des CE-Kennzeichens erklären, dass sie der Maschinenrichtlinie entspricht. Damit ist das CE-Kennzeichen etwas Anderes als beispielsweise das GS-Zeichen, das von einer unabhängigen Stelle erteilt wird. Das GS-Zeichen bestätigt, dass ein Produkt sicher im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ist. "Da der Betreiber für die Sicherheit seiner Maschinen und Anlagen verantwortlich ist, empfehlen wir, die Maschinensicherheit vor Inbetriebnahme noch einmal zu prüfen", so Wieneke.
Häufig müssen Maschinen für den Einsatz im Unternehmen miteinander verkettet oder passgenau umgebaut werden. Andere Produktionsanlagen werden durch eine Modernisierung wesentlich verändert. In diesen Fällen wird der Betreiber zum Hersteller und die veränderten Maschinen beziehungsweise Anlagen müssen erneut geprüft werden. Experten für Maschinensicherheit von TÜV Rheinland unterstützen Unternehmen bei der Sicherheitsbewertung von Maschinen, beginnend bei der Herstellung bis zur Modernisierung. Dabei führen sie bei Bedarf die Konformitätserklärung für die individuellen Anpassungen und Umbauten durch.
Risiken durch Einsatz der Maschine erkennen
Selbst wenn eine Maschine oder Anlage sicher ist, können sich durch ihren Einsatz im Unternehmen Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ergeben: Eine Abfüllanlage, die die Vorgaben für den Lärmschutz erfüllt, kann in einer Halle mit einer schlechten Akustik oder bei Einsatz mehrerer gleicher Anlagen trotzdem dazu führen, dass der Grenzwert für Lärm im Arbeitsbereich überschritten wird. Solche Auswirkungen des Maschineneinsatzes auf die Arbeitsumgebung deckt die Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung auf. Sie ist die Basis für die beim Betreiben erforderlichen Schutzmaßnahmen. Daher wird umfassend untersucht, welche Risiken von der Maschine, der Arbeitsumgebung und den gefertigten Gegenständen ausgehen.
"Arbeiten Experten für Produktsicherheit und Arbeitssicherheit verzahnt zusammen, sorgen kurze Kommunikationswege und aufeinander abgestimmte Verbesserungsmaßnahmen für eine zeitsparende Umsetzung. Die Dienstleistung aus einer Hand reduziert zudem den Koordinationsaufwand im Unternehmen. Das führt meist auch zu Kosteneinsparungen. Außerdem kann sich der Unternehmer darauf verlassen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und sein Haftungsrisiko minimiert wird. Sichere Maschinen tragen dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Zufriedenheit der Beschäftigten zu verbessern", weiß Wieneke.
Weitere Informationen unter http://www.tuv.com/maschinensicherheit bei TÜV Rheinland.
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