Pressemitteilung von Herr Dr. Patrick Peters

SHD Seniorenhilfe: Seniorenbetreuung auf Stundenbasis setzt sich durch


Medizin, Gesundheit & Wellness

SHD Seniorenhilfe: Seniorenbetreuung auf Stundenbasis setzt sich durchViele ältere Menschen brauchen Unterstützung im Alltag. Aber sie sind nicht darauf angewiesen, in allen Lebenslagen beziehungsweise rund um die Uhr betreut zu werden. Daher kann es sich anbieten, die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit sind weitreichend und entsprechen grundsätzlich denen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, der sogenannten 24-Stunden-Betreuung.


Dieses Angebot hat die SHD Seniorenhilfe Dortmund (SHD Gruppe, http://www.shd-dortmund.de ) gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland im vergangenen Jahr geschaffen. Mit großem Erfolg, wie SHD-Geschäftsführer Stefan Lux betont: "Die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis ist ein interessantes Konzept für diejenigen Seniorinnen und Senioren und deren Familien, die für ausgewählte Tätigkeiten professionelle Unterstützung benötigen, um selbstbestimmt auch im Alter leben zu können. Und Angehörige haben die Sicherheit, dass sich ein alter Mensch nicht überanstrengt oder eben mit bestimmten Dingen überfordert ist und daraufhin die Lebensqualität einschränken muss oder sich sogar gesundheitlichen Risiken aussetzt."


Zu den typischen Leistungen gehören beispielsweise Reinigungsarbeiten rund um Wohnung und Haus, Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen, Bring- und Abholdienste, Einkaufsservice und Botengänge, leichte Gartenarbeiten und Grabpflegearbeiten, Begleitung zu Terminen bei Ärzten, Kliniken und Therapie-Maßnahmen, Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige im Rahmen der Verhinderungspflege, Personen- und Krankenbeförderung und Spaziergänge und Freizeitaktivitäten.


Die SHD-Gruppe stellt an Rhein und Ruhr, am Niederrhein, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungspersonen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zur Verfügung. Daher werden auch in der Seniorenbetreuung auf Stundenbasis nur fachkundige Betreuungskräfte eingesetzt, die vorab von der SHD-Gruppe ausgewählt und individuell eingesetzt werden. "Wichtig dabei ist, dass die Betreuungspersonen für die stundenweise Seniorenbetreuung gemäß § 45 a SGB XI auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der Betreuung tätig werden können. Hilfe und Unterstützung abseits medizinischer und pflegerischer Leistungen sind in solchen Zeiten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit besonders wichtig. Unsere stundenweise eingesetzten Betreuungspersonen übernehmen zahlreiche Aufgaben und Leistungen in gesundheitlich schwierigen Situationen", sagt Stefan Lux, der zugleich im Vorstand des Branchenverbandes VHBP - Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender mitarbeitet.


Die Vorteile dieses Ansatzes liegen auf der Hand. "Die von uns eingesetzten Betreuungskräfte sind den Umgang mit älteren Menschen und Pflegebedürftigen gewohnt und entsprechend für diese wichtige Aufgabe geschult beziehungsweise sensibilisiert. Von einer Betreuung für wenige Stunden in der Woche bis hin zu täglichen Betreuungsleistungen können wir flexibel auf die individuellen Wünsche und Ansprüche eingehen. Auch die Aufgaben der stundenweisen Betreuung lassen sich passgenau auf den persönlichen Bedarf von Seniorinnen und Senioren und die zu fördernden Fähigkeiten anpassen." Wichtig sei zu verstehen, dass in der ambulanten Betreuung keine Grundpflege möglich sei.


Der Stundensatz beträgt 36 Euro. Die Berechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde. Für Betreuungsleistungen an Sonn- und Feiertagen wird pro Stunde ein Zuschlag in Höhe von drei Euro berechnet. Die Fahrtkosten der eingesetzten Betreuungskraft betragen für die Hin- und Rückfahrt 40 Cent pro Kilometer. "Die Abrechnungen werden monatlich und unter Beifügung von genau dokumentierten Stundennachweisen und Leistungsprotokollen erstellt. Eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ist nach Abtretungserklärung in vielen Fällen möglich", erklärt Stefan Lux.


Da die angebotene stundenweise Seniorenbetreuung den Regelungen nach § 45 a SGB XI zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag entspricht, werden die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehungsweise den Pflegekassen und Krankenkassen anerkannt. Die SHD Seniorenhilfe wurde kürzlich als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch zertifiziert. Kunden können also die Rechnungen der SHD Seniorenhilfe generell bei ihrer Pflegekasse einreichen. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Pflegegrad auf mindestens Stufe 1.

SHD Seniorenhilfe www.shd-dortmund.de Seniorenbetreuung Betreuung in häuslicher Gemeinschaft Seniorenbetreuung auf Stundenbasis Dortmund Pflege Entlastungsleistungen Sozialgesetzbuch

SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.de

Pressekontakt
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Herr Dr. Patrick Peters
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41239 Mönchengladbach

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