Tarifgehälter werden nicht erstattet
15.05.2023 / ID: 391520
Medizin, Gesundheit & Wellness
Die Intension des Gesetzgebers ist eigentlich klar. Alle Arbeitgeber in der Pflege müssen ihre Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag bezahlen. So will es das so genannte "Tariftreuegesetz" in der Pflege, das seit September vergangenen Jahres in Kraft ist. Damit die Pflegeanbieter dazu auch in der Lage sind, müssen die Pflegekassen die damit verbundenen Kosten erstatten. Eigentlich. Die AOK Baden Württemberg jedoch sträubt sich seit nunmehr neun Monaten hartnäckig, die Lohnsteigerungen in der Pflege zu finanzieren.
"So etwas, wie hier in Baden Württemberg haben wir nirgendwo anders in der Republik erlebt", kritisiert Sven Liebscher, Vorsitzender des Intensivpflegeverbandes Deutschland e. V. "Verhandlungen zwischen Pflegediensten und den Kassen sind üblich. Auch, dass die Pflegekassen im Interesse ihrer Versicherten kritisch mit Kostensteigerungen umgehen, ist normal." Dass aber eindeutig belegbare Tarifgehälter über Monate nicht finanziert werden und eine Kasse in totale Verweigerungshaltung gegen gesetzliche Vorschriften gehe, habe er so noch nicht erlebt.
"Das Verhalten der AOK Baden Württemberg gefährdet die Existenz zahlreicher Pflegedienste im Land und damit die Sicherheit der pflegerischen Versorgung für Senioren und schwerkranke Menschen", so Liebscher. "Auch die viel zitierte Wertschätzung gegenüber Pflegekräften sieht meiner Meinung nach anders aus."
Der Intensivpflegeverband Deutschland hat sich deshalb in einem offenen Brief an das Sozialministerium in Stuttgart gewandt und seinen Baden Württemberger Mitgliedern nun zu offiziellen Schiedsverfahren gegen die AOK Baden Württemberg geraten. Ähnlich wie bei festgefahrenen Tarifverhandlungen bewerten dabei unabhängige Fachleute die Forderungen beider Seiten und versuchen, eine Einigung zu erreichen. Bleibt zu hoffen, dass diese Einigung für einige Pflegedienste nicht zu spät kommt.
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Info: Tariftreueregelung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Seit dem 1. September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Deutschland entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bedeutete das für viele Pflegekräfte erhebliche Gehaltssteigerungen teilweise von bis zu 30 Prozent. Die Pflege und der Pflegeberuf sollten so deutlich attraktiver werden. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.
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