Retaxversicherung unterstützt Apotheken bei Retaxationen
11.07.2023
Medizin, Gesundheit & Wellness
Im Zusammenhang mit einem aktuellen Retaxationsvorfall ist eine erhebliche Diskrepanz aufgetreten, die Aufmerksamkeit erregt. Ein Apotheker sah sich mit einer Rückforderung von fast 10.000 Euro konfrontiert, obwohl der tatsächliche Schaden lediglich 11 Euro betrug. Diese extreme Retaxation wirft Fragen hinsichtlich der Angemessenheit und Transparenz des Retaxationssystems auf.
Retaxationen, bei denen Krankenkassen Rezepte nachträglich kürzen oder ablehnen, kommen in der Apothekenbranche häufig vor. Sie können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und den wirtschaftlichen Erfolg einer Apotheke gefährden. In diesem speziellen Fall wurde dem Apotheker jedoch eine Retaxation in Höhe von fast 10.000 Euro auferlegt, obwohl der Schaden tatsächlich nur 11 Euro betrug.
Die erhebliche Diskrepanz ergibt sich aus den Richtlinien der Krankenkassen, die bei der Retaxation von Apothekenleistungen Anwendung finden. Oftmals basieren Rückforderungen nicht auf einer proportionalen Berechnung des tatsächlichen Schadens, sondern orientieren sich an einem festen Prozentsatz oder einer vorgegebenen Gebührenordnung. Dies führt zu Situationen, in denen der finanzielle Schaden für die Apotheke in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Fehlerhöhe steht.
Die Auswirkungen solcher Retaxationsvorfälle auf betroffene Apotheken können gravierend sein und sogar die Existenz der Apotheke bedrohen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass das Retaxationssystem überprüft und überarbeitet wird, um eine faire und angemessene Bewertung von Schadensfällen sicherzustellen.
Dieser Fall verdeutlicht außerdem die Wichtigkeit einer umfassenden Versicherung für Apotheken. Eine Apothekenversicherung, die spezifische Risiken im Zusammenhang mit Retaxationen abdeckt, kann im Falle von finanziellen Verlusten eine bedeutende Absicherung bieten. Sie trägt dazu bei, die wirtschaftliche Stabilität einer Apotheke zu wahren und mögliche Auswirkungen von Retaxationen abzumildern.
Eine Retaxation kommt zum Beispiel in Betracht::
Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN´s,
fehlende handschriftliche Ergänzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist,
Ablauffrist vom Rezept übersehen,
Aut idem Kreuz übersehen,
Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen z.B. 150 und 750,
Retax wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der ärztlich angegebenen Anzahl, z.B. ist 1 Pack = 1x Idealbinde oder der kleinste Mehrfachpack mit 10 Idealbinden gemeint,
Retax wegen angeblicher Lieferfähigkeit einer PZN, d.h. Sie haben gegen andere PZN ausgetauscht und werden nun bezichtigt das ursprüngliche Präparat wäre lieferbar gewesen,
Retax wegen versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages,
Retax wegen versehentlicher Abgabe des nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generika,
Retax wegen der versehentlichen Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand,
Retax bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgrößen,
Retax bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsfähigen Produkten,
Retaxaufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen,
und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hiersprengen würde.
Retaxationen sind und bleiben auch nach der Anpassung des Rahmenvertrags ein Ärgernis in Apotheken. Sie sorgen immer wieder für Unverständnis und viele Fragen werden offen gelassen. Den Ihnen daraus entstehenden Vermögensschaden können Sie jetzt effektiv absichern.
Es bleibt zu hoffen, dass derart extreme Retaxationsvorfälle zu einer Überprüfung und gerechteren Gestaltung des Retaxationssystems führen. Eine angemessene Bewertung des Schadens sowie eine transparente Rückforderung sind von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Sicherheit und den wirtschaftlichen Erfolg in der Apothekenbranche zu gewährleisten.
von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
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