Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern
20.11.2024 / ID: 421074
Medizin, Gesundheit & Wellness
Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, Migräne - viele leiden heutzutage unter Volkskrankheiten. Wer unter körperlichen Einschränkungen leidet, sollte seine Behinderung offiziell feststellen lassen und am besten schnell handeln. Denn wird der Grad der Behinderung (GdB) noch bis Jahresende beantragt und bestätigt, ist die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr gesichert. Dies führt zu Entlastungen bei der Einkommensteuer für das Jahr 2024.So funktioniert die Behindertenpauschale
Einen Anspruch auf verschiedene steuerliche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung ab einem GdB von 20. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beträgt zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr. "Dieser Pauschbetrag wird anhand der Bescheinigung über den GdB unbürokratisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Jahrespauschale wird rückwirkend für das Kalenderjahr gewährt, in dem der GdB ausgestellt wurde. Selbst wenn die Feststellung also erst im Dezember erfolgt, gibt es die volle Pauschale für das gesamte Steuerjahr 2024. Somit wird die persönliche Steuerlast gemindert.
Schneller Antrag bringt vollen Steuervorteil
Ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Leiden, die möglicherweise einen Anspruch auf einen GdB haben und noch keine Feststellung beantragt haben, sollten eine baldige Überprüfung und Antragstellung in Betracht ziehen. Aufgrund der mehrwöchigen Dauer des Genehmigungsverfahrens sollte der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden, damit der Bescheid noch vor Jahreswechsel ergeht. "Kommt der Bescheid erst im neuen Jahr, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn die Behinderung rückwirkend festgestellt wird. Darauf sollte man achten", rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Die Feststellung des GdB ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht älter als zwei Jahre sind, beigelegt werden. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.
Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen, wie das persönliche Budget. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der GdB-Nachweis vorliegt.
www.lohi.de/steuertipps
(Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com)
Firmenkontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178
http://www.lohi.de
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
08.09.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppelt
Parteispenden: Politisches Engagement lohnt sich doppelt
11.08.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuerberatung wechseln? So gelingt der Neustart
Steuerberatung wechseln? So gelingt der Neustart
28.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Kindergeld nach dem Abitur: So bleibt der Anspruch erhalten
Kindergeld nach dem Abitur: So bleibt der Anspruch erhalten
21.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Fehler in der Steuererklärung gemacht?
Fehler in der Steuererklärung gemacht?
14.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.09.2026 | D4design Studios
Zahnimplantate auf dem Vormarsch: 13 Prozent der Schweizer Bevölkerung tragen bereits eines
Zahnimplantate auf dem Vormarsch: 13 Prozent der Schweizer Bevölkerung tragen bereits eines
08.09.2026 | Personal Training & Medical Performance
Longevity beginnt im Muskel
Longevity beginnt im Muskel
08.09.2026 | Initiative proDente e.V.
Sepsis: Wenn der Zahn zum Notfall wird
Sepsis: Wenn der Zahn zum Notfall wird
08.09.2026 | Althea Deutschland GmbH
Exklusiver Stand von Althea Deutschland auf der „Viszeralmedizin 2026“ in Hamburg
Exklusiver Stand von Althea Deutschland auf der „Viszeralmedizin 2026“ in Hamburg
08.09.2026 | SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung: Warum die Begriffsklärung für Familien wichtig ist
24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung: Warum die Begriffsklärung für Familien wichtig ist

