Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern


Medizin, Gesundheit & Wellness

Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichernSchon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, Migräne - viele leiden heutzutage unter Volkskrankheiten. Wer unter körperlichen Einschränkungen leidet, sollte seine Behinderung offiziell feststellen lassen und am besten schnell handeln. Denn wird der Grad der Behinderung (GdB) noch bis Jahresende beantragt und bestätigt, ist die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr gesichert. Dies führt zu Entlastungen bei der Einkommensteuer für das Jahr 2024.

So funktioniert die Behindertenpauschale

Einen Anspruch auf verschiedene steuerliche Vorteile haben Menschen mit einer Behinderung ab einem GdB von 20. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und beträgt zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr. "Dieser Pauschbetrag wird anhand der Bescheinigung über den GdB unbürokratisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Jahrespauschale wird rückwirkend für das Kalenderjahr gewährt, in dem der GdB ausgestellt wurde. Selbst wenn die Feststellung also erst im Dezember erfolgt, gibt es die volle Pauschale für das gesamte Steuerjahr 2024. Somit wird die persönliche Steuerlast gemindert.

Schneller Antrag bringt vollen Steuervorteil

Ältere Menschen oder Menschen mit chronischen Leiden, die möglicherweise einen Anspruch auf einen GdB haben und noch keine Feststellung beantragt haben, sollten eine baldige Überprüfung und Antragstellung in Betracht ziehen. Aufgrund der mehrwöchigen Dauer des Genehmigungsverfahrens sollte der Antrag schnellstmöglich eingereicht werden, damit der Bescheid noch vor Jahreswechsel ergeht. "Kommt der Bescheid erst im neuen Jahr, gibt es den Pauschbetrag nur, wenn die Behinderung rückwirkend festgestellt wird. Darauf sollte man achten", rät Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Die Feststellung des GdB ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten, die nicht älter als zwei Jahre sind, beigelegt werden. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.

Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen, wie das persönliche Budget. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der GdB-Nachweis vorliegt.

www.lohi.de/steuertipps

(Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com)

Firmenkontakt:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstr. 17
80992 München
Deutschland
089 27813178

http://www.lohi.de

Pressekontakt:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
http://www.lohi.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
20.12.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Überraschung! Die Einkommensteuer-Checkliste für 2024 ist da
17.12.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Spätes Weihnachtsgeld im Dezember
09.12.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!
03.12.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden
26.11.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.12.2024 | LINDA AG
Fit durch den Winter
18.12.2024 | Kock Consulting - Beratung für die Heilberufe
Praxiscontrolling-On-Demand von KOCK CONSULTING
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 420.310
PM aufgerufen: 71.295.836