Mit dem faltbaren Elektrorollstuhl in die Outdoorsaison starten - Was bei der Beantragung zu beachten ist
18.05.2026 / ID: 441498
Medizin, Gesundheit & Wellness
Wenn im Frühjahr die Tage länger werden und die Sonne nach draußen lockt, wächst bei vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen der Wunsch nach mehr Selbstständigkeit im Alltag. Wer sich für einen Elektrorollstuhl interessiert, stößt jedoch schnell auf eine entscheidende Hürde: Zwischen dem, was im Alltag an Funktionen gewünscht wird, und dem, was die Krankenkasse bezahlt, liegt oft ein deutlicher Unterschied.Viele moderne Elektrorollstühle eignen sich hervorragend für Besorgungen, Ausflüge und die Pflege sozialer Kontakte. Das liegt vor allem an ihren praktischen Eigenschaften: Sie sind leicht, lassen sich zusammenklappen, besser ins Auto verladen, einfacher in der Wohnung verstauen und sogar mit auf Flugreisen nehmen. Genau diese Vorteile stehen bei vielen Nutzerinnen und Nutzern bei der Auswahl im Mittelpunkt.
Im Genehmigungsverfahren der Krankenkassen zählen jedoch andere Kriterien. Entscheidend ist nicht, welche Lösung im Alltag als besonders sinnvoll oder komfortabel empfunden wird, sondern welche Versorgung als "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gilt. Damit entsteht eine Diskrepanz, die viele erst spät erkennen - manchmal zu spät: Gewünschte Funktionalität ist nicht automatisch Bestandteil der Kassenleistung.
Gut begründeter Antrag ist entscheidend
Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb entscheidend. Basis ist die ärztliche Verordnung. Sie sollte den Bedarf möglichst konkret anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien beschreiben, idealerweise bereits bezogen auf ein konkretes Produkt. Ebenso wichtig ist die fachliche Begleitung durch den Fachhandel, etwa durch die Analyse des Nutzungsprofils (Wohnumfeld, Transport, Alltag), die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels, die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Begründung, warum genau dieses Produkt erforderlich ist. Gute Fachhändler argumentieren medizinisch, nicht emotional.
Hilfreich bei der Beantragung kann eine Hilfsmittelnummer sein. Sie zeigt, dass ein Produkt grundsätzlich als Hilfsmittel anerkannt und in das Versorgungssystem eingeordnet ist. Eine Genehmigung garantiert sie jedoch nicht, ebenso wenig ist sie zwingende Voraussetzung für eine Kostenübernahme.
Besseres Modell gegen Aufzahlung möglich
Zwischen dem, was die Krankenkasse als "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" genehmigt, und dem, was sich Nutzerinnen und Nutzer wünschen, besteht oft eine Lücke. Besonders häufig ist das bei Gewicht und Faltbarkeit. Ein um mehrere Kilogramm leichterer oder teilbarer Elektrorollstuhl kann im Alltag einen erheblichen Unterschied machen, etwa beim Verladen ins Auto oder bei der eigenständigen Nutzung. Aus Sicht der Krankenkassen zählen diese Eigenschaften jedoch häufig nicht zur medizinischen Grundversorgung. Sie gelten daher meist als private Zusatzanforderungen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Nutzer auf diese Funktionen verzichten müssen. Ein einfaches Beispiel: Die Krankenkasse bewilligt ein Basismodell für 3.000 Euro. Gewünscht wird jedoch ein leichteres oder faltbares Modell für 5.000 Euro. In diesem Fall übernimmt die Kasse in der Regel den Betrag für die anerkannte Versorgung, während die Differenz von 2.000 Euro selbst getragen werden muss. Wichtig zu wissen: Auch bei einer solchen Aufzahlung bleibt das Hilfsmittel formal vollständig Eigentum der Krankenkasse.
Ausführlicher Ratgeber zum Download
"In der Praxis sehen wir häufig, dass die Erwartungen an ein Hilfsmittel und die Kriterien der Kostenträger auseinandergehen", berichtet Bettina Haberl von Help-24. "Wer sich frühzeitig mit den Rahmenbedingungen beschäftigt, kann gezielter entscheiden und unangenehme Überraschungen vermeiden." Sanitätshäuser beziehungsweise Medizinprodukteberater unterstützen ebenfalls bei diesem Prozess
Einen ausführlichen Überblick zu Ablauf, Voraussetzungen, typischen Stolperfallen und dem Vorgehen bei einer Ablehnung bietet ein Ratgeber von Help-24, der Betroffene bei der Orientierung im Genehmigungsverfahren unterstützt und kostenlos online abrufbar ist: https://tinyurl.com/2tne8zj5
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Help 24 GmbH
Frau Bettina Haberl
Percostraße 15
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Herr Volker Neumann
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