PIP und Rofil Implantate: Klagen schwierig
24.01.2012 / ID: 44633
Medizin, Gesundheit & Wellness
Frauen mit Brustimplantaten von PIP oder Rofil werden es schwer haben, Schmerzensgeld oder sonstigen Schadensersatz vor deutschen Gericht durchzusetzen. Davon geht jedenfalls Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer aus Frankfurt am Main aus.
Die Firmen PIP und Rofil sind beide insolvent. Das Privatvermögen der Verantwortlichen dürfte nicht einmal ansatzweise ausreichen, die Schäden abzudecken. Auch die Chancen von den Versicherern Geld zu erhalten, stehen schlecht. Denn nach allen bisherigen Erkenntnissen war kriminelle Energie im Spiel. "Und Verbrechen kann man nicht versichern" weiß der Fachanwalt für Medizinrecht.
Skeptisch sieht er auch Klagen, mit denen nun versucht wird, sonstige Dritte haftbar zu machen: "Der TÜV Rheinland kann wahrscheinlich darlegen, dass er selbst getäuscht wurde. Bei den Zulieferern kommt es darauf an, ob sie wussten, wofür das Silikon verwendet wurde."
Eine Haftung der operierenden Ärzte ist zwar denkbar. Dies wird aber in der Regel nur mittels des Vorwurfs einer Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflichten möglich sein. Viele Schönheitschirurgen sichern sich hier mittlerweile über umfangreiche Informationen vor der Operation ab.
Zudem kennt das deutsche Recht keine Sammelklagen, wie sie etwa in den USA möglich sind. In Deutschland können nur einzelne Klagen verbunden oder solange ausgesetzt werden, bis andere Prozesse entschieden wurden. Für den einzelnen Kläger bleibt dennoch das Risiko auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
Geschädigten ohne Rechtsschutzversicherung empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Schäfer zunächst die Entwicklung der bereits eingereichten Klagen genau zu verfolgen und später zu entscheiden, ob sie selbst gerichtlich vorgehen. Wichtig ist dabei aber, auch die Verjährungsfristen für die eigenen Ansprüche zu beachten, damit mögliche Schadensersatzansprüche nicht verfallen.
http://www.atsrecht.de
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Hochstraße 17 60313 Frankfurt
Pressekontakt
http://www.atsrecht.de
bürgle schäfer Rechtsanwälte
Hochstraße 17 60313 Frankfurt
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Alexander T. Schäfer
05.10.2011 | Dr. Alexander T. Schäfer
Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.
Private Krankenversicherung darf nicht gekündigt werden.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.09.2025 | BONITAS Plastische und Ästhetische Chirurgie
BONITAS: Neue Standards in Ästhetik & Brustchirurgie
BONITAS: Neue Standards in Ästhetik & Brustchirurgie
01.09.2025 | DKV Deutsche Krankenversicherung
Alternativen zum Pflegeheim - Verbraucherinformation der DKV
Alternativen zum Pflegeheim - Verbraucherinformation der DKV
01.09.2025 | D.B.Publizistik
Selten, aber häufig
Selten, aber häufig
01.09.2025 | Heilpraktiker Kiel Dr. sc.agr. Henning Zitscher
Psychotherapie, Mikrobiom & Heilkraft - eine neue therapeutische Synthese aus Kiel
Psychotherapie, Mikrobiom & Heilkraft - eine neue therapeutische Synthese aus Kiel
01.09.2025 | Praxisklinik für zahnärztliche Chirurgie und Implantologie
Gesteuerte Weichgeweberegeneration (GTR) - wann kommt diese Methode zum Einsatz?
Gesteuerte Weichgeweberegeneration (GTR) - wann kommt diese Methode zum Einsatz?
